- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Kurz nach dem tragischen Unfalltod von zwei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin auf der A2 errichte mich folgende Nachricht eines Feuerwehrmannes: „Hallo Ursula, habe von dem tödlichen Unfall der Kameraden der FF Lehnin gehört. Stimmt es, dass das Land Brandenburg nicht für die Familien der Getöteten aufkommt?“
In diesem Tweed kommt die große Sorge und dass Unverständnis über sehr unterschiedliche Versorgungsleistungen bei Unfall und Tod für die Angehörigen der Wehren zum Ausdruck. Der Status – ob verbeamtet, angestellt oder ehrenamtlich tätig – entscheidet über die Höhe der Leistungen bei Unfällen und auch für die Hinterbliebenen. Die Feuerwehrleute machen dieselbe Arbeit und oft sind es gerade die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die bei besonders gefährlichen Einsätzen die ersten vor Ort sind.
Die Beamten im Feuerwehrdienst erhalten Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg, die angestellten Hauptamtlichen und die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren sind über die gesetzliche Unfallversicherung nach dem 7. Sozialgesetzbuch abgesichert. Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind die Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehrunfallkassen und die Unfallversicherung Bund und Bahn. Es ergibt sich ein bunter Strauß an Leistungen bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation und Geldleistungen wie Verletztengeld, Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente sowie variable Mehrleistungen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Hinterbliebenenversorgung zwischen Beamten und Nicht-Beamten: Beamte und deren Familien erhalten wesentlich höhere Leistungen im Fall von Invalidität, Berufsunfähigkeit und Tod. Paradoxerweise scheinen angestellte hauptamtliche Kräfte noch schlechter gestellt zu sein als ehrenamtliche Kräfte. Komplizierend kommen kommunale Zusatzversorgungen hinzu.
Aber damit nicht genug: völlig zurecht sprechen wir in dieser Aktuellen Stunde und im vorliegenden Entschließungsantrag auch über die Angehörigen von Hilfsorganisationen wie dem Technischen Hilfswerk, die im Brand- und Katastrophenschutz tätig sind und natürlich den gleichen Risiken ausgesetzt sind wie die aktiven Mitglieder der Wehren. Das bringt zusätzliche Schwierigkeiten mit sich, welche Organisationen als Hilfsorganisationen anzusehen sind und welche nicht. Die CDU hat bei der Aussprache im Innenausschuss – wie ich finde völlig zurecht - noch eine ganz andere Konfliktlinie aufgetan: die Versorgungsleistungen müssten sich an den geänderten Lebenswirklichkeiten in Brandenburg orientieren, d.h. auch für Partnerschaften und die daraus hervorgegangenen Kinder gelten. Da aber bisher Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen und auch Leistungen nach dem Beamtenrecht immer nur an Ehepartner oder eingetragene Lebensgemeinschaften gewährt wurden, dürfte der prinzipiell richtige und überfällige Paradigmenwechsel in diesem Punkt äußerst schwierig werden.
Gerechtigkeit ist ein hoher Anspruch, die Details extrem komplex.
Der Innenminister hat angekündigt, die Hinterbliebenenversorgung auf der nächsten IMK im Dezember auf die Tagesordnung zu setzen und strebt eine einheitliche bundesweite Regelung an. Dazu wünsche ich ihm viel Glück und starke Nerven. Die Fragen berühren nämlich Grundprinzipien des Beamtenstatus – warum sind Feuerwehrleute und Lehrer in einem Bundesland mal Beamte und mal nicht,- 16 unterschiedliche Landesbeamtenversorgungs-
gesetze und die Grundprinzipien unserer Sozialgesetzbücher - eine Herkules-Aufgabe.
Trotz der absehbaren Schwierigkeiten setzt sich auch meine Fraktion für gleichwertige Versorgungsleistungen unabhängig vom Status bei Angehörigen des Brand- und Katastrophenschutzes ein. Neben dem Gerechtigkeitsproblem, dass Menschen, die für unser Gemeinwesen ihr Leben riskieren, gut abgesichert werden müssen ist dies auch eine Frage der Nachwuchssicherung und dürfte für die Betroffenen entscheidender sein als eine allgemeine kleine Feuerwehrrente.
Den Vorschlägen des MIK bis Ende des Jahres sehen wir mit Spannung entgegen. Da solch grässliche Unglücksfälle glücklicherweise selten sind – zuvor sind 1997 zwei Feuerwehrmänner in Elsterwerda ums Leben gekommen – sollten auch Ausgleichzahlungen aus Härtefonds in Betracht gezogen werden.