Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Adler-Staffel zur Drohnenabwehr für das Land Brandenburg“

Anrede!

Steige hoch, du roter Adler und rette uns im Antiterrorkampf vor sprengstoffbestückten Drohnen - so etwa könnte man die Botschaft der CDU-Fraktion von Ende August zusammenfassen. Eines muss man zweifelsohne anerkennen: die Durchschlagskraft der Meldung im Sommerloch kurz vor der Bundestagswahl war gewaltig, die Nachricht lief nicht nur überregional, sondern auch in ausländischen Medien, in Fachblättern für Falknerei, bei der Jägervereinigung Markoberndorf bis hin zu einem Spezialforum, dort unter dem Titel „Wenn der Adler nach der Drohne schnappt“. Umfänglich wurde Herr Lakenmacher damit zitiert, dass das Brandenburger Wappentier vielleicht ganz real zum Schutz der Brandenburger beitragen könne. „Das Wappentier im Kampfeinsatz“ textete der Tagesspiegel und auch der zackige Spruch von der „analogen Lösung für ein digitales Problem“ wurde eifrig verbreitet. Der Antrag der Brandenburger CDU lieferte allerdings auch Stoff für manche Glosse, vom Einsatz der Bärenstaffel für Berlin bis zur Verwendung von Bibern gegen islamistische Kanuflotten.

Sie merken schon sicher, dass wir von dem Vorschlag einer Adlerstaffel nichts halten. Einige der gewichtigsten Gegenargumente wurden ja auch schon von den Vorrednern angeführt: Adler stehen unter Naturschutz, sie können durch die Rotorblätter von Multicoptern, die kiloschwere Sprengsätze transportieren, getötet oder verletzt werden. Wie kann der Adler bei der rasanten Zunahme von Drohnen zwischen „guten“ und „bösen“ Drohnen unterscheiden? Wie ist gesichert, dass die Adler – die ihre Beute normalerweise zu Boden bringen – diese nicht einfach fallen lassen mit fatalen Konsequenzen bei Massenveranstaltungen? Wie werden die Tiere gehalten und stationiert? Befindet sich jetzt in der Polizeiinspektion neben dem Hundezwinger ein Adlerhorst? Wie kommen die Adler zum Einsatzort?

Sehr ernst nimmt unsere Fraktion aber das Problem der explosionsartigen Zunahme von UAV, unbemannten Luftfahrzeugen, umgangssprachlich auch Drohnen genannt. Bis zu einer Million Drohnen sollen in Deutschland bis Ende des Jahres im Einsatz sein; allein im ersten Halbjahr 2017 war eine Verdoppelung gegenüber 2016 zu verzeichnen. Neben Verkehrsüberwachung, Vermessung und Monitoring von unzulänglichen Gebieten kommen auch immer mehr kommerzielle und private Anwendungen zum Tragen. Das Zustellen von Paketen bei rasant zunehmendem online-Handel: bald ein Aufgabengebiet von Drohnen? Wird der banale Nachbarschaftsstreit demnächst nicht mehr über die Videokamera an der Grundstücksauffahrt, sondern über Drohneneinsatz ausgetragen? Schon sind Privatanbieter mit Alarmsystemen vor Drohnen auf dem Markt. Die Bedrohung für die zivile Luftfahrt, Störungen der Luftsicherheit, unerlaubte Überflüge über Naturschutzgebiete und Privatgelände, ruhestörender Lärm und Absturzgefahr sind zunehmend ein Thema. Erst im April erließ die Bundesregierung eine Ergänzung zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit klareren Einschränkungen für den Drohnenflug. Die durch die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zu erteilenden Genehmigungen müssen auf den Prüfstand und sind im Sinne der Sicherheit unserer Bürger*innen und wegen problematischer Grundrechtseingriffe nur nach strengen Kriterien zu erteilen.

Aber auch der Einsatz von Drohnen durch die Polizei selbst durch Spezialeinheiten, zur Kartierung von Unfall- und Tatorten, zur Überwachung von Versammlungen, Demonstrationen und Großereignissen sind ein Thema. Drohnen mit hochauflösenden Videokameras mit Gesichtserkennung und Verarbeitung biometrischer Daten sind ein schwerwiegender Eingriff in Bürgerrechte. In Berlin sind Drohnen bereits im Einsatz, die Fragen des Einsatzes durch die Brandenburger Polizei müssen sorgfältig abgewogen werden. Wie immer liegt der Teufel im Detail. Und natürlich ist vorstellbar Drohnen auch für kriminelle Handlungen und terroristische Attentate zu nutzten, vor denen der Staat seine Bürger schützen muss. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg sich selbstverständlich mit den unter a) bis c) benannten Problemen auseinandersetzen müssen und wir gehen davon aus, dass sie es auch tun.

Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen. Er ist geeignet, irrationale Terrorängste weiter zu schüren, indem jetzt schon unterstellt wird, der Mark drohten Sprengstoffattentate aus der Luft. Die Ausbildung von Adlern zu Drohnenabfangjägern halten wir nicht für ein vordringliches Problem in unserem Land.