- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die Fraktionen von CDU und AfD legen uns hier jeweils einen Antrag zur Selbstauflösung des Landtages Brandenburg nach Artikel 62 Absatz 2 der Landesverfassung vor. Die AfD Fraktion beschränkt sich auf die Beschlussvorlage im Twitterformat und erachtet es für nicht einmal nötig, einen solchen gewiss nicht alltäglichen Antrag zu begründen. Damit ist über die seit drei Jahren anhaltende Unfähigkeit der AfD zu seriöser parlamentarischer Arbeit alles gesagt.
Die CDU begründet ihren Antrag zwar mit der gebotenen Ausführlichkeit, allein die Begründung ist höchst widersprüchlich: Einerseits offenbare das ersatzlose Zurückziehen der Gesetzentwürfe und der Stopp der Kreisgebietsreform das Scheitern des Ministerpräsidenten schonungslos, andererseits wird ihm Kritikunfähigkeit und Durchsetzung um jeden Preis vorgeworfen. Da passt etwas nicht zusammen: dadurch, dass der Ministerpräsident – wenn auch sehr spät – auf die geballte Kritik aus dem Land, der kommunalen Ebene und den eigenen Reihen reagiert hat, hat er doch genau das getan, was die CDU an vorderster Front von ihm gefordert hat.
Wir Bündnisgrünen erteilen der gemeinsamen Forderung von AfD und CDU auch als Oppositionspartei eine klare Absage. Das de facto Bündnis von CDU und AfD in dieser Frage erachten wir als ein unpassendes Signal. Für uns sind vorgezogene Neuwahlen dann angezeigt, wenn eine Regierung ihre Mehrheit verliert, ob in einer zentralen Abstimmung, durch Stellen der Vertrauensfrage oder ein konstruktives Misstrauensvotum. Die Absage der Kreisgebietsreform allein kann Neuwahlen nicht begründen.
Über den immensen politischen Flurschaden für die rot-rote Landesregierung und speziell die Dauerregierungspartei SPD haben wir anlässlich der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten ausführlich diskutiert. Die Wählerinnen und Wähler werden 2019 zu entscheiden haben, ob sie von den angekündigten Kurskorrekturen und der Politik der verbleibenden 20 Monate überzeugt werden konnten.
Schon bei Einreichung des Antrages am 7.11.2017, besonders aber nach der Forsa-Umfrage im Auftrag der Märkischen Allgemeinen vom 10.11.2017 und der gestrigen Umfrage von Infratest muss sich die CDU allerdings ernsthaft fragen lassen, mit wem sie denn nach den geforderten Neuwahlen regieren will? Die Rücknahme der Kreisgebietsreform halten in etwa die Dreiviertel der Befragten für richtig, die sie in Vorbefragungen abgelehnt haben. Die Ablehnung von Neuwahlen erreicht ebenso hohe Werte. Bei der Sonntagsfrage Landtagswahl verliert die SPD sehr kräftig, bleibt aber stärkste Partei. Die Oppositionsparteien können –unabhängig von der Frage, wie vehement sie die Reform abgelehnt haben - davon aber nicht profitieren. Bei einem 6-Fraktionen Landtag wären vermutlich nur Dreierkonstellationen denkbar, selbst eine große Koalition rot-schwarz hätte keine Mehrheit.
Die Brandenburgerinnen und Brandenburger erwarten, dass die vielen Probleme und Herausforderungen, die in der Begründung des CDU-Antrages durchaus richtig angeführt werden, gut und überzeugend gelöst werden. Die rot-rote Landesregierung geht mit hohen Bewährungsauflagen in ihre Restlaufzeit.
Neuwahlen lassen sich nicht plausibel begründen und bringen aktuell keinen Mehrwert für das Land. Wir lehnen die beiden Anträge ab.