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Ursula Nonnemacher spricht zum „Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Rückwanderung ehemaliger Brandenburgerinnen und Brandenburger unterstützen, Rückkehrinitiativen fördern und begleiten!““

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Es gibt Berichte der Landesregierung, die die damit befassten Fachpolitiker nur in tiefe Verzweiflung stürzen können. Dieser hier gehört zweifellos dazu. Der Landtagsbeschluss zur Förderung von Rückwanderung und Rückkehrinitiativen wurde gefasst zu einer Aktuellen Stunde im Mai dieses Jahres „Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bringt Chancen und Herausforderungen für ganz Brandenburg“. Er hatte aber definitiv nicht nur Rückwanderung in Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Fachkräftesicherung im Blick. Nicht umsonst zitiert der Bericht eingangs das zentrale Anliegen:

„Die gezielte Förderung der Rückwanderung ehemaliger Brandenburgerinnen und Brandenburger ist ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der demographischen und regionalen Entwicklung in unserem Land.“

In enervierender Kleinteiligkeit die Fördermittelvergabe durch die Staatskanzlei herunterzubeten oder die Weiterentwicklung einer Datenbank im Rahmen des Fachkräfteportals zu beschreiben wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die Problemlage ist bekannt: seit der Wende haben in summa 1,8 Millionen Ostdeutsche ihre Heimat verlassen, meist Angehörige der hochmobilen Altersgruppe der 18-30 jährigen. Seit 2012 ist in ganz Ostdeutschland eine Trendwende zu verzeichnen mit mehr Zuzug als Abwanderung. Die Städte und Gemeinden profitieren allerdings in sehr unterschiedlichem Maße von Rückwanderung oder auch Binnenwanderung. Die Landesregierung konstatiert in ihrem Bericht zwar, dass es Rückwanderer überwiegend in ihre Heimatkreise zieht. Sie stellt aber auch fest, dass in den äußeren Regionen Brandenburgs einer überproportionalen Abwanderung nur eine niedrige Rückwanderung gegenübersteht. Die bekannten Probleme Brandenburgs – die unterschiedliche Entwicklung im berlinnahen Raum und im weiteren Metropolenraum – treten auch bei der Rückwanderung zutage. Nun ist nichts dagegen zu sagen, dass die Landesregierung mit dem Förderprogramm „Neulandgewinner“ vorhandene Rückkehrerinitiativen professionalisieren will. Aber das kann es doch nicht gewesen sein!

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat in einer Studie über Wanderungsbewegungen in Ostdeutschland von 2016 sich die verschiedenen Altersgruppen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche genauer angeguckt. Diese alters- und zielgruppenspezifische Betrachtungsweise hätte ich mir auch von der Landesregierung gewünscht. Es ist ein riesiger Unterschied, ob wir die jungen Leute bis 24 Jahren betrachten, die nach Ausbildung und Studium in ihre Heimat zurückkehren wollen, ältere Berufswanderer und -pendler, Familien mit mehreren Kindern oder die immer bedeutsamer werdende Gruppe von Ruhestandswanderer. Diese Gruppen haben durchaus unterschiedliche Ansprüche an ihren neuen Wohnort: günstiger Wohnraum, gute Arbeitsplätze, Leben in einem grünen und landschaftlich reizvollen Umfeld, Mobilitätsangebote, aber auch Versorgungssicherheit in Punkto Einzelhandel, medizinische Versorgung und Pflege. Spätestens hier hätte man auch mal anklingen lassen sollen, dass man Rückkehrwilligkeit und Zuzug auch durch die Brille der Raumordnung und Landesplanung betrachten muss. Ich denke, dass die gerade erbittert geführte Auseinandersetzung um die Wiedereinführung von Grundzentren im LEP Hauptstadtregion und die nicht minder erbittert geführte Debatte um die dringende und zeitnahe Verbesserung des ÖPNV zeigt, was bei der Stabilisierung der demographischen und regionalen Entwicklung prioritär ist.

Ich kann mich durchaus auch für virtuelle Karrieremessen auf dem Fachkräfteportal begeistern. Aber mir scheint – wie so oft in letzter Zeit –dass die Landesregierung die großen Linien des Themas nicht im Blick hat.