- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Richtig zügig war die Landesregierung in der Erarbeitung des Plans für die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Gerade einmal vor anderthalb Jahren hatten wir Bündnisgrüne sie gemeinsam mit Rot-Rot dazu aufgefordert. Für uns ist die Existenz eines solchen Aktionsplans von großer Bedeutung. Er ist ein Zeichen gegen Hass, gegen die verstärkte homofeindliche Mobilisierung, gegen queer- und genderfeindliche Hetze. Wie hoch der politische Handlungsbedarf war und ist, wurde spätestens während der Debatte zur Antragsstellung hier im Landtag deutlich. Herr Königer von der AfD-Fraktion zeigte über fast drei Minuten, wie sehr er Menschen missachtet. Er nutzte die Öffentlichkeit des Landtagsplenums, um Menschen zu verhöhnen, die eine andere geschlechtliche Identität oder eine andere sexuelle Orientierung haben als er. Eigentlich möchte man sich bei so viel Verachtung nur angewidert wegdrehen. Aber so leicht geht es nicht. Die Masche von Menschen wie Herrn Königer funktioniert, wie der Erfolg seiner Rede in den sozialen Medien zeigt. Sie schafft das Fundament für Diskriminierungen, Mobbing und Gewalt. Hier im Landtag und in unserer Gesellschaft rutscht der Diskurs immer weiter nach rechts, immer weiter Richtung Intoleranz, immer weiter weg von einer lebendigen und aufgeschlossenen Gesellschaft.
Dabei setzte das Land Brandenburg ein erstes, sehr frühes Zeichen der Toleranz mit Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in der Landesverfassung. Der Aktionsplan ist der nächste Schritt. Momentan gleicht er, bei aller Begeisterung über seine Existenz, aber noch sehr einer einfachen Zustandsbeschreibung. Hinzu kommt: Etliche Maßnahmen werden zwar beschrieben, aber wer sie wie konkret und zu welchen Kosten durchführen soll, bleibt unklar. Dazu zählt beispielweise die Sensibilisierung und Qualifizierung der Aufgabenträger der besonderen Belange von LSBTTIQ*-Geflüchteten. Wer soll diese vornehmen? Und können wir sicher sein, dass die Mittel nicht gekürzt, sondern verstetigt werden? In dem Zusammenhang sollte auch noch einmal geprüft werden, ob alleinreisende Frauen und Kinder gemeinsam in einem Haus mit LSBTTIQ* untergebracht werden müssen. In Berlin hat sich genau das als schwierig erwiesen. Leider zeigten sich bei den heteronormativen geflüchteten Frauen und insbesondere den Müttern Vorurteile gegenüber LSBTTIQ*, die zu großen Konflikten führten.
Echt irritiert sind wir, dass die Landesregierung beim Punkt Bildung auf das Fortbildungsangebot des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) verweist. Das Angebot wird es dort in dieser Form ab 2018 gar nicht mehr geben! Mit dem Berliner Doppelhaushalt 2018/19 wird eine Art queeres Bildungsinstitut gegründet und nochmal deutlich besser ausgestattet. Wo passt da das Land Brandenburg hinein? Haben Sie dazu überhaupt aktuelle Gespräche mit Berlin geführt?
Wir finden es völlig unverständlich, dass Sie die beiden grundsätzlichen Kapitel zu Trans*- und Inter*-Personen als Unterkapitel des Handlungsfeldes Gesundheit aufführen. Wenn diese Menschen derartig auf medizinische Fragestellungen reduziert werden, dürfte das für sie verstörend sein. Diskriminierend ist es auch. Und wo bleiben in diesem Bereich konkrete Ideen? Zum Beispiel, wie und durch wen das Recht intersexueller Neugeborener und Kleinkinder gewahrt werden soll?
Was wir ebenfalls nicht verstehen: Warum muss noch geprüft werden, ob eine Handreichung für die Verwaltung gemacht werden soll? Sie sollten es vorgeben, denn die ist unbedingt notwendig!
Ich könnte jetzt noch vieles anführen. Angesichts der angesprochenen offenen Punkte ist mir aber eine Sache noch sehr wichtig: Ein Umsetzungsbericht spätestens zum Ende der Legislaturperiode kommt zu spät. Wir brauchen ein regelmäßiges Berichtswesen, gerne standardisiert, um den Fortlauf der einzelnen Vorhaben zeitnah begleiten und anpassen zu können.