- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Wir erhalten hier auf 78 Seiten differenzierte Vorschläge und realitätstaugliche Ansätze zur Brandenburger Integrationspolitik. Sie zeigen, wie Brandenburg durch Zuwanderung und Integration offner, attraktiver, lebenswerter und zukunftsfähiger gestaltet werden kann.
Dazu enthält das umfangreiche Integrationskonzept Aufgaben für uns alle! Für den Landtag, die Landesregierung, die Kommunen, Betriebe und Gewerkschaften, die Krankenhäuser sowie die Alten- und Krankenpflegekräfte, Universitäten, Schulen und Kitas, aber für jede und jeden von uns!
Es ist nämlich unsere Aufgabe, Menschen mit Migrationshintergrund die gleiche Teilhabe an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen zu ermöglichen. Dazu müssen sich nicht nur die AsylbewerberInnen und MigrantInnen bewegen, sondern auch wir müssen uns bewegen, das heißt, wir müssen uns auf die Menschen zu bewegen und eine Willkommenskultur in Brandenburg etablieren. Wir wollen unsere Gesellschaft interkulturell öffnen und institutionelle Hindernisse beseitigen, damit die Menschen gesellschaftliche Teilhabe erleben und Chancengleichheit erfahren.
Das Landesintegrationskonzept arbeitet mit dem Begriff der „Interkulturellen Öffnung.“ Interkulturelle Öffnung beschreibt einen langfristigen Prozess der Organisationsentwicklung, durch den Verwaltungen, wie z. B. das Jobcenter und die Ausländerbehörden, kleine und mittlere Betriebe, soziale Dienste, Bildungseinrichtungen und Organisationen wie z. B. die Wohlfahrtsverbände sich auf die heutige, von Migration geprägte Gesellschaft einstellen. Hierfür werden TrainerInnen mit Migrationshintergrund für Fortbildungen gebraucht und eingesetzt, mit dem Ziel, dass die Mitarbeitenden kulturelle Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anerkennen und wertschätzen.
Zuwanderung und Integration bieten Chancen für Brandenburg.
Brandenburg wird 2030 eine Bevölkerung haben, deren Altersdurchschnitt bei 53 Jahren liegen wird. In unseren Betrieben steigt der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Der sich voraussichtlich weiter verschärfende Fachkräftemangel macht es unerlässlich, Fachkräfte durch Zuwanderung zu gewinnen. Aber auch die ca. 60.000 Ausländer und AusländerInnen, die in Brandenburg leben sowie die 143.000 Menschen mit Migrationshintergrund bilden ein wichtiges Potential für unseren Arbeitsmarkt.
Viele der Zugewanderten verfügen über gute berufliche Qualifikationen, die sie über das bundesrechtlich geregelte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz anerkennen lassen. Für landesrechtlich geregelte Berufe sind zwei Stellen beim MASF angesiedelt. Sie wenden sich an UnternehmerInnen mit Migrationshintergrund, und ausländische Studierende und bieten Fortbildung und Beratung für ausländische Fachkräfte.
Das Landesintegrationskonzept greift auch die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete wieder auf und benennt Initiativen zur Abschaffung derselben als Ziel. Brandenburg hatte ja im Juli 2010 gemeinsam mit Berlin Lockerungen erlassen und sich im Bundesrat für die Abschaffung der Residenzpflicht eingesetzt.
Inzwischen öffnen sich neue Handlungsspielräume und andere Länder – namentlich Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen – sind im Wege von Erlassen aktiv geworden und lassen Asylsuchende und Geduldete frei reisen, sofern sich der Wohnsitz nicht ändert, die Reise lediglich vorübergehend ist und keine Ausschlussgründe wie die Verurteilung wegen Straftaten vorliegen.
Wir würden dies auch gerne den Brandenburger Asylsuchenden und Geduldeten ermöglichen und bitten deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Entschließungsantrag.
„Residenzpflicht weiter lockern!“
Dem sehr guten Landesintegrationskonzept müsste jetzt nur schnell die Novelle des Landesaufnahmegesetzes folgen, um die Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen zu fördern und soziale Betreuung und Beratung deutlich zu verbessern.