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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Gesetzentwurf „Gesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Liebe rot-roten Koalitionäre: mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung verpassen sie heute eine Chance. Das ist schade für einen nicht unerheblichen Teil der kommunalen Familie, die sich der Instrumente dieses Gesetzentwurfes gerne bedient hätte. Ärgerlich ist die Arroganz und Oberflächlichkeit, mit der Sie die Vorschläge vom Tisch wischen!

Der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, sollte Schwachstellen im Kommunalabgabengesetz beseitigen, die Abgabenerhebung planbarer und bürgerfreundlicher gestalten und damit BürgerInnen, Gerichte und Verwaltung entlasten. Um konkrete Probleme aus dem Bereich der Abgabenerhebung zu lösen, haben wir schon vor der Sommerpause diesen Gesetzentwurf vorgelegt und dafür eine ganze Menge Zustimmung und Unterstützung erhalten.

Wir schlagen in diesem Gesetz vor, die Kalkulationsperiode für die Gebühren für kommunale Dienstleistungen von derzeit maximal 2 auf bis zu 5 Jahre zu erhöhen. Eine solche Verlängerung hätte den Vorteil, dass externe und nicht vorhersehbare Ereignisse besser ausgeglichen werden können und die Gebühren weniger schwanken. Die Anhörung im Ausschuss hat klar gezeigt, dass andere Bundesländer längere Kalkulationsperioden bereits jetzt zulassen. Brandenburg behandelt den möglichen Kalkulationszeitraum mit maximal 2 Jahren am restriktivsten, ohne dass es dafür eine vernünftige Begründung gibt.

Dass die Koalitionäre befürchten, die Kommunen könnten diese Vergrößerung ihres Handlungsspielraums dahingehend missverstehen, dass der maximale Kalkulationszeitraum ausgeschöpft werden muss, ist absurd. Diese im Ausschuss für Inneres und Kommunales vorgetragene Nichtbegründung ist mehr als dürftig.

Sie zeigt nur, dass die Koalition offensichtlich kein Vertrauen in die Kommunen hat. Für die weitere Debatte mit der kommunalen Ebene über die Verwaltungsstrukturreform ist das kein gutes Signal.

Anrede!

Die Verantwortlichen in den Kommunen könnten diese Verbesserung ihrer Handlungsspielräume durchaus kompetent einschätzen, weshalb sich in der Anhörung ja gerade die Praktiker für diese Erweiterung ausgesprochen haben. Leider sind Sie von der Koalition auf diese Argumente in der Ausschussberatung überhaupt nicht eingegangen. Auch ein möglicher Kompromiss – von den kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch gebracht – also beispielsweise eine Verlängerung des maximalen Kalkulationszeitraumes auf drei Jahre, war Ihnen keine Erwähnung und keine Abwägung wert.

Warum Sie auch den zweiten Vorschlag unseres Gesetzentwurfes ablehnen, haben Sie im Ausschuss überhaupt nicht begründet und ich muss sagen: ich verstehe es einfach nicht! Mit dieser Gesetzesänderung hätten BrandenburgerInnen, die nicht rechtzeitig hohe Beitragsschulden zahlen können, länger vor Zwangsvollstreckungen bewahrt werden können. Wenn es in Zukunft z.B. nach der Erhebung von Altanschließerbeiträgen vermehrt zu Zwangsvollstreckungen durch die Kommunen oder kommunale Zweckverbände kommen wird, dann sind das rot-rote Zwangsvollstreckungen, die vermeidbar gewesen wären. Wir werden Sie daran erinnern, wenn entsprechende Fälle auftreten und alteingesessene BürgerInnen oder Gewerbetreibende von den Kommunen oder den Aufgabenträgern in die Zwangsvollstreckung getrieben werden, weil diese gar nicht anders handeln können, um ihre Ansprüche zu wahren.

Kürzlich hat sich der Hauptausschuss in Falkensee mal wieder mit der unglaublich spannenden Neukalkulation von Friedhofsgebühren beschäftigt. Gerne würden wir darauf verzichten, dies alle zwei Jahre tun zu müssen. Die Art und Weise, wie Sie von der Koalition unsere Vorschläge hier beerdigen, finde ich ernüchternd. Möglicherweise werden uns die Inhalte unseres Gesetzentwurfs nach einer angemessenen Schamfrist wieder begegnen.