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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Dieser Gesetzentwurf betrifft zwei Bereiche – den Bildungsbereich und die Innenpolitik.
Im Bildungsbereich ist für uns der Gesetzentwurf ambivalent. Zum einen manifestiert er die von uns abgelehnte und noch nicht beschlossene Reform der Staatlichen Schulämter, auf der anderen Seite ist es positiv, dass zukünftig die Regionalstellen die Dienststellen der Lehrkräfte sein sollen. Somit wurde die Vereinbarung mit den Gewerkschaften umgesetzt, die sich gegen die eine Dienststelle für alle Lehrkräfte gewehrt haben. So bleibt eine regionale Angebundenheit bestehen – auch wenn Anzahl und Ort der Regionalstellen nicht im Reformgesetz enthalten sein werden.

Die Mitbestimmung des Personalrates zu allen Umsetzungen auch innerhalb der Dienststelle, wenn dabei der Dienstort gewechselt wird, sehen wir ebenfalls positiv.

Im Innenbereich hat mich allein das Verfahren zu diesem Gesetzentwurf mehr oder weniger erstaunt – wie hier im Landtag Entscheidungen getroffen werden desillusioniert mich doch immer wieder aufs Neue.
Obwohl die Mitbestimmung der Personalvertretungen nicht nur eingeschränkt, sondern quasi auf den Kopf gestellt wird, gibt es dazu absolut keine inhaltliche Debatte – weder im Landtag noch im Innenausschuss. Man vergisst sogar, die kommunalen Spitzenverbände anzuhören! Und als dies dann schriftlich nachgeholt wird – zusammen mit der Anhörung von verdi – gibt es keine inhaltliche Äußerung der Koalition dazu! Wozu hören wir uns eigentlich die Meinung derjenigen an, die so eine Gesetzesänderung betreffen wird, wenn die Koalitionsfraktionen dann doch das machen, was das Ministerium gerne möchte? Man versteckt sich einfach hinter der Einlassung des Innenministeriums, dass darüber schon seit Jahren debattiert werde, dass die Gewerkschaften einbezogen worden und sie sowieso sehr zufrieden mit dem Ergebnis seien. Und dabei werden ihnen Rechte genommen:

Bisher konnte eine Einigungsstelle entscheiden, wenn sich Personalrat und Dienstbehörde nicht einig waren und nur in Ausnahmefällen durfte die Dienstbehörde die Entscheidung an sich ziehen. Nunmehr kann die Einigungsstelle in vielen Bereichen nur noch Empfehlungen abgeben, entscheiden darf die Dienstbehörde!

Dafür mag es Gründe geben, aber ich bin doch sehr verwundert, dass die Koalitionsfraktionen hierzu offensichtlich keine eigene Meinung haben! Zumindest haben sie sich im Innenausschuss zu dieser Frage „tot gestellt“. Vermutlich sollte das schweigende Durchwinken von rot-rot davon ablenken, dass diese Veränderungen alles andere als im Sinne der Gewerkschaften sind.
Da mir nun also leider keine Argumente für diese Umkehrung bei der Mitbestimmung genannt werden konnten und mich der Hinweis auf den langjährigen Prozess nicht überzeugt kann ich natürlich nicht für diesen Gesetzentwurf stimmen.

Auch die in den schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände vorgebrachten Argumente – ihnen wiederum ging die Mitbestimmung zu weit und sie wollten das Gesetz auf Landesbehörden beschränkt wissen – wurden nicht einer einzigen abwägenden Bemerkung für würdig befunden. Auch wenn ich diese Position nicht teile, ein bisschen mehr inhaltliche Auseinandersetzung hätte ruhig sein dürfen!

Zwar hat sich der Bildungsausschuss immerhin inhaltlich mit dem Gesetzentwurf befasst, aber auch dort sieht Zufriedenheit anders aus, so dass wir uns summa summarum enthalten werden.