- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
„Wohl dem, der solche Probleme hat!“ – möchte man bei diesem sehr kleinteiligen Antrag der BVB/Freie Wähler-Gruppe ausrufen. Prinzipiell halten wir alle Überlegungen, die zur Erhöhung der Wahlbeteiligung führen könnten und den Anteil unbeabsichtigt ungültiger Stimmen verringern, für ehrenwert. Inwieweit solche Überlegungen und Vorschläge dann aber auch sinnvoll und zielführend sind, steht auf einem anderen Blatt.
Nach Aussagen von erfahrenen Wahlvorständen und unseres Wahlleiters in Falkensee sind ungültige Stimme fast ausschließlich durch Schmierereien, Streichungen und Anmerkungen gekennzeichnet, das heißt die Wählerinnen und Wähler haben sich bewusst für die Abgabe einer ungültigen Stimme entschieden. Dies ist als eine demokratische Wahlentscheidung zu akzeptieren und berührt ja auch nicht das Problem der Wahlbeteiligung. Diese Wählerinnen und Wähler nehmen ja an der Wahl teil. Dass ungültige Stimmen versehentlich abgegeben werden, scheint ein eher seltenes Phänomen zu sein bzw. es lässt sich oft nicht entscheiden. Wenn bei einer Kommunalwahl nicht kumuliert und panaschiert wird, d.h. statt 3 Stimmen nur eine oder zwei abgegeben werden, so kann dies in einem Unverständnis des Wahlverfahrens begründet sein, aber auch eine willentliche Entscheidung der Wählerinnen und Wähler darstellen.
Ob sich das eher marginale Problem einer unwissentlich ungültigen Stimmabgabe durch einen Abdruck eines Musterwahlzetteln gemeinsam mit der amtlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge beseitigen lässt, erscheint uns sehr zweifelhaft. Eine ortsübliche amtliche Bekanntmachung erfolgt mehrere Wochen vor der Wahl in der Regel im Amtsblatt oder in kleineren Gemeinden in Schaukästen. Ob dadurch ein tiefergehendes Verständnis für den Wahlvorgang erzielt wird oder gar eine mobilisierende Wirkung für die Teilnahme an der Wahl erreicht wird, ist mehr als spekulativ. Für politisch wenig interessierte Mitbürger zählt das Amtsblatt einer Gemeinde nicht zur bevorzugten Lektüre.
In meiner Heimatstadt Falkensee ist es üblich, dass die Stimmzettel lange vorab auf der Homepage der Stadt und in diversen Schaukästen veröffentlicht werden, sofern ihre Länge ein Aushängen zulässt. Zudem hängen die Stimmzettel am Wahltag in den Wahllokalen aus, so dass eine zeitnahe Information vor dem eigentlichen Wahlgang möglich ist.
Wir werden den Vorschlag der Freien Wähler nicht ablehnen, halten aber die Relevanz des Antrages für ausgesprochen überschaubar.
Ein weit größeres Problem sehen wir in dem relativ neuen Instrument des sogenannten Briefeintrags bei Volksbegehren. Dort müssen zwei Unterschriften geleistet werden, einmal zum eigentlichen Eintrag, zum anderen muss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnet werden. Dabei treten auch nach Aussagen von offizieller Seite Missverständnisse auf und in einer größeren Anzahl von Fällen wird nur eine Unterschrift geleistet. Wir haben ja die Hoffnung, dass es auch in Brandenburg in absehbarer Zeit endlich mal zur freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren kommen wird, immer noch nicht aufgegeben. Bis dahin könnte man sich die Verordnung über das Verfahren bei Volksbegehren im Land Brandenburg nochmals anschauen und den Briefeintrag übersichtlicher gestalten.