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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bis zur Abschaffung des Optionszwanges vermeiden“

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Bündnisgrüner Antrag als PDF

- Es gilt das gesprochene Wort

Anrede!

Als die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 1999 das Staatsbürgerschaftsrecht reformieren wollte, hatte sie eine großzügige Hinnahme doppelter Staatsangehörigkeiten im Blick. In Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern sollte der Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit erleichtert werden, den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern sollte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu der der Eltern verliehen werden. Das aus dem Jahre 1913 stammende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, das allein das Abstammungsprinzip kannte –der Ausdruck jus sanguinis weckt schon allein ungute Erinnerungen – sollte um das Geburtsortsprinzip ergänzt werden.

Der sogenannte „Doppelpass“ sorgte damals für hochemotionale politische Kontroversen. Gut kann ich mich noch daran erinnern, wie Roland Koch mit Wahlslogans wie „Kinder statt Inder“ die hessische Landtagswahl 1999 gewann, damit die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat kippte und letztlich schmerzhafte Veränderungen an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglichte. Das bis dahin geltende Prinzip der Vermeidung doppelter Staatsangehörigkeiten wurde fortgeschrieben, der Optionszwang war geboren.

Seit 1.1.2000 wird die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip sozusagen auf Zeit verliehen. Mit 18 bis 23 Jahren müssen sich die jungen Menschen aber für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. „Optieren“ sie nicht bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, es sei denn sie hätten bis zum 21. Lebensjahr eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragt. Diese Genehmigung kann Mehrstaatigkeit erlauben, wenn eine Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder mit unbilligen Härten verbunden ist.

Über 40.000 Kinder jährlich erhielten so seit dem Jahr 2000 die doppelte Staatsangehörigkeit. Außerdem sah eine Übergangsregelung im 1. Jahr vor, dass auch die zwischen 1990 und 1999 geborenen Kinder ausländischer Eltern auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zu den gleichen Bedingungen erhalten konnten. Von dieser „Kindereinbürgerung“ haben zusätzlich etwa 50.000 Personen Gebrauch gemacht. Wenn jetzt in den letzten Jahren es ernst wird mit dem Optionszwang, so sind genau diese Jahrgänge ab 1990 betroffen, die erstmals zwischen 2008 und 2013 optieren mussten.

Die Optionspflicht ist von Anfang an nicht nur von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, sondern auch von vielen Organisationen und Verbänden als integrationspolitischer Unfug gegeißelt worden. Der Zwang, sich gegen die Staatsangehörigkeit der Eltern, die meist einen wichtigen Teil der persönlichen Identität ausmacht, entscheiden zu müssen, drängt viele junge Deutsche aus der deutschen Staatsangehörigkeit hinaus. Damit wird eine vielfach erfolgreiche Integration quasi wieder rückgängig gemacht. Der Optionszwang ist außerdem ungerecht, weil Kinder, deren Eltern Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Landes, das eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht vorsieht, ohne Probleme den Doppelpass behalten können. Vorrangig betroffen ist die große Mehrheit der Optionspflichtigen mit einem türkischen Pass.

Das dem Optionszwang innewohnende Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist sowieso historisch überholt. In Deutschland leben etwa 4,5 Millionen Menschen mit Mehrfachstaatsangehörigkeit. Auch bei den Einbürgerungen ist Mehrstaatigkeit inzwischen eher die Regel denn die Ausnahme: bei 53% der Einbürgerungen wird Mehrstaatigkeit akzeptiert. Das deutsche Optionsmodell ist denn auch einmalig in ganz Europa.

Wir Bündnisgrünen haben die völlige Abschaffung des unsinnigen Optionszwangs immer gefordert! Wer hier im Land geboren ist, gehört zu uns und dazu gehört auch, die jeweilige Herkunft, kulturelle Wurzeln und Identität, anzuerkennen und zu wertschätzen. Das passende Zeichen dieser Anerkennung ist die doppelte Staatsbürgerschaft.

Glücklicherweise hat sich diese Einsicht mittlerweile weit herumgesprochen und wir begrüßen sehr, dass sie auch Eingang in den Koalitionsvertrag von schwarz-rot auf Bundesebene gefunden hat: „Zuwanderer sollen Staatsbürger werden. Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen.“ (Zitat Ende) Seit dieser im November 2013 beschlossenen Übereinkunft im Koalitionsvertrag erscheint es umso fragwürdiger, dass weiterhin jungen Menschen der Verlust der deutschen oder einer anderen Staatsangehörigkeit droht, nur weil noch keine formal-rechtliche Umsetzung erfolgt ist. Die Uhr tickt aber weiter. Seit dem 1.1.2013 haben schon mehrere Hundert junge Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verloren, allein im Jahr 2014 werden 5343 junge Bürgerinnen und Bürger optionspflichtig.

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt, Aydan Özuguz (SPD) die Innenminister in Bund und Länder aufgefordert, die Optionspflicht mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die schon erwähnten Beibehaltungsgenehmigungen bieten bei fristgerechter Beantragung eine Chance, auch auf Länderebene Ermessen auszuüben und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden, bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist. Eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit ist nämlich nur mit einem negativ beschiedenen Beibehaltungsantrag möglich. In einzelnen Ländern wurden die Staatsbürgerschaftsbehörden gebeten, Anträge deshalb zur Zeit nicht negativ zu bescheiden bzw. zurückzustellen. Ein negativer Bescheid in der augenblicklichen Situation würde den Tatbestand einer „unbilligen Härte“ erfüllen.

In dem hier vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ein derartiges Verfahren zu implementieren. Darüberhinaus sollen die Optionspflichtigen von den Behörden auf die Möglichkeit eines Antrages auf Beibehaltung aufmerksam gemacht werden. Da Brandenburg sich schon im Juni 2013 für die Aufhebung der Optionsregelung im Bundesrat eingesetzt hat, ist dies eine konsequente Fortsetzung der eigenen Politik. Wir halten diesen Schritt insbesondere deshalb für geboten, da bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene durchaus empfindliche Verzögerungen drohen könnten. Der Begriff des „Aufgewachsenseins“ wird durchaus unterschiedlich interpretiert und auch die Art des Nachweises, ob Auszug aus dem Melderegister oder Schulabschluss sind noch nicht abschließend verhandelt. Währenddessen verlieren aber täglich weitere junge Menschen die Staatsbürgerschaft.

Darüberhinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass diejenigen, die aufgrund des Optionszwangs ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, diese unbürokratisch und kostenfrei wieder erwerben können. Entsprechende neue Bundesratsinitiativen der SPD geführten Länder sind angekündigt. Wir bitten die Landesregierung, sich daran zu beteiligen.

Zu ihrem Entschließungsantrag möchte ich auch noch kurz Stellung beziehen: ja, er geht völlig in Ordnung, wir werden ihm sicher zustimmen. Zu Punkt eins sage ich nur: tue Gutes und rede darüber! Von rot-rot hat man zum Optionszwang bislang überhaupt noch nichts gehört. Wenn kleine Oppositionsfraktionen hier zum Katalysator werden, so gefällt mir das. Wie auch bei der Flüchtlingsunterbringung. Oder bei der Mietpreisbremse. Hauptsache, die Inhalte stimmen. Entscheidend ist halt immer, was am Ende dabei herauskommt!