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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Schon vor längerer Zeit hat der Kollege Goetz den Gesetzentwurf seiner Fraktion unter den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission verteilt und zur Diskussion und Kritik ermuntert. Die Diskussion kam nur sehr zögerlich in Gang, dabei ist die Stoßrichtung dieses Gesetzentwurfes weiterhin hochaktuell. Es geht darum, die Kontrolle des Verfassungschutzes und damit Transparenz und Akzeptanz zu verbessern.

V-Männer-Affären, geschredderte Akten, der unfassbare NSU- Skandal als auch die anhaltende NSA - Affäre verdeutlichen immer wieder, dass die parlamentarische Kontrolle unserer Geheimdienste dringend verbesserungswürdig ist. In Anbetracht des Paradoxons, dass diejenigen, die Kontrolle ausüben sollen, fast ausschließlich auf die Zuarbeit der zu Kontrollierenden angewiesen sind, sprechen viele von einem zahnlosen Tiger oder nennen das Kontrollniveau „erbarmungswürdig“.

Nach Abschluss des NSU-Untersuchungsausschusses ist das neugewählte parlamentarische Kontrollgremium des deutschen Bundestages fraktionsübergreifend einig, dass die Geheimdienste künftig wesentlich schärfer überwacht werden sollen. Dazu ist ein eigenes Referat von Fachleuten im Gespräch, die im Auftrag des Kontrollgremiums Ermittlungsaufträge bearbeiten sollen. Auch vom Einsatz von FachreferentInnen zur Verstärkung, partiell öffentlichen Sitzungen, der Protokollierung von Geheimsitzungen und der Hinzuziehung von Fachleuten ist die Rede.

Diese Intentionen greift der Gesetzentwurf der FDP zu einem guten Teil auf. Die Mitglieder der PKK sollen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützt werden können, die eine Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen haben und ebenfalls einer Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen. Dies ist eine absolut sinnvolle Maßnahme, denn effizientere Kontrollen setzen auch mehr personelle Ressourcen voraus. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird dies übrigens schon länger ohne Probleme praktiziert. Auch die von der FDP vorgeschlagene Beauftragung eines Sachverständigen für Kontroll-untersuchungen ist im Berliner Verfassungsschutzgesetz unter § 36 – Vertrauensperson des Ausschusses für Verfassungsschutz – bereits aufgenommen. Auch diese Regelung würde ich außerordentlich begrüßen, wobei Qualifikation und Vergütung dieser Sachverständigen näher zu regeln wären. Einen weiteren Unterschied im Verfassungs-schutzgesetz unserer Berliner Nachbarn greift die FDP leider nicht auf: dort sind die Sitzungen des Ausschusses für Verfassungsschutz nämlich a priori öffentlich und die Öffentlichkeit wird durch einen Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen, wenn das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dies gebieten. Bei uns in Brandenburg ist es umgekehrt, bloß ist die Herstellung von Öffentlichkeit auf Antrag aus einer geheimen Sitzung heraus kaum realisierbar. Ich würde mir bei einer Novellierung unseres Verfassungsschutzgesetzes eben diese Umkehrung des Öffentlichkeitsprinzips wünschen. Viele Informationen gerade über Lagebilder und die Taktiken extremistischer Organisationen sind nicht per se geheimhaltungspflichtig. Gerade ein Verfassungsschutz, der sich als Demokratiedienstleister und enger Kooperationspartner des Toleranten Brandenburg begreift, könnte seine wertvollen Informationen durchaus einer breiteren Öffentlichkeit darbieten.

Neben den Änderungen in § 26 zur Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontroll-kommission schlägt uns die FDP in § 6 auch noch Änderungen vor, die die Tätigkeit der umstrittenen V-Leuten betreffen. Diese sind als Lehre aus dem NSU Skandal begrüßenswert, könnten aber durchaus noch erweitert werden. Sofern man V-Leute nicht generell in Frage stellt, wie es meine Partei im vergangenen Jahr getan hat, so sollten an dieser Stelle wenigstens weitere Einschränkungen, was z.B. das Vorstrafenregister angeht, geregelt werden. Dies geschieht momentan nur durch Dienstanweisungen zur V-Leute-Führung, eine gesetzliche Regelung würde ich begrüßen.

Insgesamt stehen wir dem Gesetzentwurf wohlwollend gegenüber. Noch weitergehende Vorschläge bringen die Thüringer Grünen zeitgleich zu unserem Plenum in den Landtag ein. Diese könnte man sich anschauen, den vorliegenden Antrag noch weiter fachlich qualifizieren. Wir stimmen selbstverständlich einer Überweisung in den Innenausschuss zu.