- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Mit dem Gesetzentwurf über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitangelegenheiten kommt die Landesregierung auch einem seit vielen Jahren geäußerten Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entgegen.
Es erscheint durchaus sinnvoll, den Landkreisen und kreisfreien Städten eine einheitliche Zuständigkeit für sämtliche Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zu übertragen – also auch die Einbürgerungen als Auftragsangelegenheiten stärker an die kommunale Basis zu delegieren.
Kritische oder warnende Stimmen, wie sie sich bei anderen Fragen der Funktionalreform und Aufgabenübertragung vom Land an die Kommunen aktuell erheben, sind mir bisher nicht bekannt geworden. So stellt sich eher die Frage, warum die Landesregierung diesen Vorschlag erst jetzt in den Landtag einbringt.
Einen wichtigen Grund für weitere Fragen, der auch in der aktuellen Diskussion über Aufgabenübertragungen in der Enquetekommission 5-2 relevant ist, nennt die Landesregierung: Die Gewährleistung der Fachlichkeit der jetzt zuständigen Behörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Wenn von durchschnittlich 500 Einbürgerungen pro Jahr ein Drittel in der Landeshauptstadt Potsdam anfallen, bleiben für die übrigen 3 kreisfreien Städte und 14 Landkreise nicht viele Fälle übrig. In der Begründung selbst führt die Landesregierung aus, dass die Aufsichtsbehörde, also das Innenministerium, in ein Informationsmanagement eingebunden bleiben müsse und sich auch im Wege konkreter Weisungen uneingeschränkt in die Fallbearbeitung einbringen können müsse.
Daraus ergeben sich weitere Fragen: Die Landesregierung führt an, dass sich aus der Erweiterung ihrer Aufgaben für die Kommunen weitergehende Möglichkeiten in Bezug auf ihr Engagement für die Integration der ausländischen Bevölkerung in ihren Verwaltungsbereichen ergeben können. Trifft dies dann aber auch auf die Kreise und kreisfreien Städte zu, die pro Jahr nur sehr wenige Einbürgerungen vornehmen? Gibt es hierzu schon konkrete Pläne, um die Integration von Ausländern zu verbessern? Wie sieht die versprochene nachhaltige Unterstützung des Landes Brandenburg für dieses Anliegen aus?
Einbürgerung ist ein wichtiger Aspekt für eine gelingende, moderne Integrationspolitik. Sie ist auch für Brandenburg wichtig und eine Chance. Jede eingebürgerte Person bringt ihre besonderen Erfahrungen und Kenntnisse mit – und Brandenburg braucht Vielfalt, neue Ideen und auch Herausforderungen.
Deshalb halten wir es für wichtig, dass die Aufgabenübertrag von einem integrationspolitischen Maßnahmenpaket begleitet wird.
Die Grundlagen für die Verbesserung für Einbürgerungen können wir hier nicht ändern – aber wir können versuchen, den antragsberechtigten AusländerInnen ein weitreichendes Angebot zu machen und eine Willkommenskultur zu entwickeln, die
ihren Namen auch verdient. Dazu würde auch gehören, die z.T. beklemmende Atmosphäre in kommunalen Ausländerbehörden zu verbessern. Die für Beginn des nächsten Jahres angekündigte Überarbeitung des Landesintegrationskonzeptes in seiner Fassung von 2005 würde sich anbieten, solche integrationspolitischen Maßnahmen begleitend auszubauen.
Der Überweisung in den Innenausschuss stimmt meine Fraktion gerne zu und wir sind gespannt auf die Diskussionen dort und die Stellungnahmen aus der kommunalen Familie und der Zivilgesellschaft zu diesem Gesetzentwurf.