- Es gilt das gesprochene Wort !
In Brandenburg steht seit längerem die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 20. März 2003 an. Mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ist diese seit dem 26. März 2009 völkerrechtlich verbindlich und es ergibt sich weiterer Handlungsbedarf für die Umsetzung auf Landesebene. Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Jahr nach Ratifizierung als erstes einen umfassenden Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt, in dem Visionen, Ziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten und auch ein Zeitrahmen festgelegt werden.
Im Brandenburger Koalitionsvertrag steht: (...)" Die Koalition wird das Landesbehindertengleichstellungsgesetz novellieren und ein diesbezügliches Maßnahmenpaket entwickeln. Dabei werden die Vorgaben der UN-Konvention für behinderte Menschen konkret im Alltag umgesetzt. Bei Sanierung und Neubau von öffentlichen Gebäuden soll Barrierefreiheit durchgesetzt werden."
Damit werden die zwei Kernprobleme angesprochen: die konkrete Umsetzung im Alltag findet bisher nicht statt, da das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg in seinem Geltungsbereich nur für Landesbehörden gilt und eben nicht in der Lebenswirklichkeit der Menschen in Kommunen und Landkreisen. Diese sind nicht an die Vorschriften gebunden und die augenblicklich laufenden Diskussionen lassen befürchten, dass konkrete Vorgaben für den Alltag wieder auf dem Altar des Konnexitätprinzips geopfert werden. Das zweite angesprochene Problem ist die Durchsetzbarkeit. Immer wieder ist zu erleben, dass entgegen geltendem Recht öffentliche Gebäude nicht barrierefrei errichtet werden.
Ich hätte mir jetzt zum Auftakt der Novellierung einen Antrag der Koalitionsfraktionen gewünscht, wie die Einbeziehung der kommunalen Ebene und die Durchsetzung von Barrierefreiheit substantiell verbessert werden können. Stattdessen werden jetzt erst einmal die privatwirtschaftlichen Akteure im Gesundheitswesen in die Pflicht genommen. Würde man den Inhalt Ihres Antrages im Sinne der Barrierefreiheit in leichter Sprache zusammenfassen, so würde er etwa folgendermaßen lauten:
„Wir haben kein Geld. Vielleicht haben die Ärzte welches. Wir reden mal mit denen."
Das Strickmuster des Antrages ist inzwischen bekannt: die Koalitions-fraktionen bitten die liebe Landesregierung ohne Zeitvorgaben doch mal zu schauen, ob andere Akteure die Hausaufgaben erledigen könnten, vor denen sie sich selbst drückt. Die Empfehlung , es solle der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den berufsständischen Vereinigungen und den Behindertenverbänden in Betracht gezogen werden, ist wohl der Gipfel an Beliebigkeit. Das können die Angesprochenen auch ohne die Moderation der lieben Landesregierung. Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben!
Ich bedauere, dass die Luft, die in diesem Antrag gequirlt wird, so unsäglich dünn ist. Als Auftakt für die Novellierung des Behindertengleichstellungs-gesetzes lässt dies nichts Gutes erahnen.