- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun sind sie endlich da – die heiß ersehnten Gesetzentwürfe der Landesregierung! Endlich sollen Ehrenzeichen auch an Mitwirkende im Katastrophenschutz verliehen werden können! Und endlich soll eine Medaille für Treue Dienste auch nach 60jähriger Zugehörigkeit in der freiwilligen Feuerwehr vergeben werden können! Heureka! Meinen Sie wirklich, dass so die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg gesichert werden kann?
Seit Jahren sind die Probleme bekannt und schon mehrfach Konzepte erstellt worden. Doch die Akteure haben sich fest im Schützengraben der Konnexität verschanzt, Bewegung ist nicht in Sicht. Denn wer sich bewegt muss zahlen und hat verloren.
Schon in meiner Rede zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutz im Juni 2010 hatte ich scherzhaft vermutet, dass sich die Vorschläge der Landesregierung in ihren finanziellen Auswirkungen auf die Herstellung von Ehrennadeln und Ehrenurkunden beschränken. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass genau dies eintritt. Das Brand- und Katastrophenkonzept der Landesregierung flüchtet sich in die interkommunale Zusammenarbeit und windet sich um die Fragen der Finanzierung, aber wenigstens bei den Ehrenzeichen ist man schon weitergekommen. Während die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorbereitet haben, dass die fehlenden Organisationsstrukturen und auch Finanzierungsfragen im Brand- und Katastrophenschutz in einer Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift 2012 nachgeliefert werden sollen, wird die Verteilung von Orden gesetzlich geregelt. Das erinnert fatal an das Missverhältnis, dass die Umsetzung der Polizeistrukturreform untergesetzlich geregelt wird, die Frage aber, ob in Falkensee ein Blitzgerät aufgestellt werden darf oder nicht, eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes nach sich zieht.
Wir werden einer Überweisung in den Innenausschuss selbstverständlich zustimmen. Dort wird auch die bedeutsame Frage zu diskutieren sein, ob der Gesetzentwurf überhaupt demografiefest ist. In die Jugendfeuerwehr kann man bekanntlich schon mit 10 Jahren eintreten und die Lebenserwartung steigt weiterhin linear.
Und während sich der Gesetzgeber ums Lametta kümmert, kann das Ministerium des Innern in Ruhe seine Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über Organisation, Mindeststärken, Technik, Einheiten, Einrichtungen und Zuwendungen ausarbeiten.