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Ursula Nonnemacher spricht zu "Kampfmittelbeseitigungskonzept für das Land Brandenburg"

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Es gilt das gesprochene Wort!

Im Land Brandenburg gibt es mindestens 400.000 Hektar munitionsbelastete Flächen. In einem Bericht der Landesregierung über Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte des Katastrophenschutzes vom 17. Juni 2009 ist sogar von 600.000 Hektar die Rede, die aufgrund luft- und bodengebundener Kampfhandlungen des 2. Weltkrieges und durch Altlasten auf ehemals militärischen Liegenschaften als kampfmittelbelastet einzustufen sind. Das Land Brandenburg stellt mit seinem ausgedehnten Waldbestand, der c.a. 35% der Landesfläche entspricht, seinen geringen Niederschlagsmengen und den leichten Sandböden das Bundesland in Deutschland mit der höchsten Waldbrandgefährdung dar. Annähernd 40% aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg. Die riesigen munitionsbelasteten Flächen tragen durch Selbstdetonation von Munition zur Waldbrandgefahr bei, andererseits wird die Brandbekämpfung erheblich erschwert, da sie oft nur aus der Luft erfolgen kann.

In städtischen Regionen stellt blind gegangene Abwurfmunition, insbesondere solchen mit chemischen Langzeitzündern, eine ernsthafte Gefährdung dar. Selbstdetonationen sind möglich und werden durch Korrosion und Erschütterung begünstigt.

1989 waren 8% der Landesfläche Brandenburgs – rund 230.000 Hektar – militärisch genutzt. Neben den alten Konversionsflächen, den WGT-Flächen, kommen durch Umstrukturierungen der Bundeswehr zusätzliche Konversionsaufgaben hinzu. Dies begann mit der Schließungswelle von Bundeswehrstandorten 2001 und kulminiert vorläufig in der Aufgabe der Kyritz-Ruppiner-Heide. Angesicht dieser Probleme kommt die damalige Landesregierung vertreten durch Wirtschaftsminister Junghans 2007 in ihrem Bericht „15 Jahre Konversion im Land Brandenburg“ zu der Einschätzung - ich zitieren - :“Kampfmittel können im Land Brandenburg aus Kostengründen derzeit nicht flächendeckend geräumt werden. Die Entscheidung zur Munitionsräumung muss von Fall zu Fall gefällt werden und erfolgt – außer in Fällen unmittelbarer Gefahrenabwehr – nutzungsabhängig.“ Dem ist wenig hinzuzufügen. Wir brauchen momentan kein landesweites Konzept und keinen Zeitplan, deren Umsetzung in Anbetracht der gigantischen Ausmaße der Aufgabe sowieso illusorisch ist. Keine Regierung dieser Welt kann garantieren, dass ein Pilzsucher, der in einem Konversionsgebiet vom beräumten Weg abkommt, nicht zu Schaden kommen könnte.

Wir müssen unsere knappen Ressourcen focussieren auf die Gefahrenabwehr, auf hochbelastete und durch dichte Besiedlung hochgefährdete Bereiche wie die Stadt Oranienburg. Panikmache sollte vermieden werden, aber die schwere Explosion eines Blindgängers in Göttingen zeigt, dass die Gefahr real ist. Die Zünder altern und Selbstdetonationen werden wahrscheinlicher. In Oranienburg liegt mit dem Gutachten der BTU Cottbus von 2008 eine grundstücksscharfe Differenzierung des Gefährdungsgrades vor. Der Landkreis Oberhavel hat kürzlich anhand der Gefährdungskarten und der Schutzbedürftigkeit der Quartiere eine Prioritätenliste mit zeitlicher Reihenfolge festgelegt. Im Kreistag Oberhavel ist ein Beschluss anhängig, alle kreiseigenen Flächen der höchsten Gefährdungsgrade KW 9 und 10 bis Ende 2012 absuchen zu lassen. Doch was ist mit nicht kreiseigenen Grundstücken? Es muss zumindest das vollständige Absuchen aller KW 10 Flächen bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt werden. Selbstverständlich ist hier auch das Land gefordert und es hat mit der Aufstockung des Haushaltsansatzes aus „Rücklagen“ und der Ankündigung weiterer Mittel ja bereits reagiert. Ob dies dem vorliegenden Antrag oder der richtig schlechten Stimmung zwischen verschiedenen SPD-Gliederungen geschuldet ist, sei dahingestellt.

Darüberhinaus muss im Rahmen von Gefahrenabwehr ein Finanzierungs- und Ressourcenkonzept für die Beräumung in Oranienburg erstellt und eine Aufstockung der Mittel im Haushalt 2011 vorgenommen werden. Bei Nichtleistbarkeit der Gefahrenabwehr durch das Land Brandenburg muss der Bund in die Pflicht genommen werden.

Wir brauchen keine Panikmache, aber ohne Zuständigkeitgezänk schnelle Hilfe für Oranienburg.

Insgesamt ist der vorliegende Antrag für die Beseitigung der akuten Probleme vorrangig in Oranienburg nicht hilfreich und deshalb werden wir ihn ablehnen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen begleitet die auf Druck erfolgten Wohltaten des Innenministeriums literarisch und ergeht sich in den üblichen Unverbindlichkeiten. Frei nach dem Motto: „Wo nichts drinsteht, steht auch nichts Falsches drin“ werden wir ihm wohl zustimmen.