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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Faire Unterkunftsgebühren für geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Mit unserem Antrag wollten wir im vergangenen Winter herausfinden, wie und wo es im Land Brandenburg dazu kommt, dass Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften dauerhaft wohnen bleiben. Und vor allem: was das für diese Menschen bedeutet, welche z.T. erheblichen Kosten ihnen dabei entstehen und wie sie kalkuliert werden. Denn eigentlich waren die Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom Land bewusst nur als Zuhause auf Zeit angelegt worden. Bis heute sind einige dieser Fragen hochaktuell. Den brandenburgischen Flüchtlingsrat erreichen immer wieder Anfragen und Bitten um Erklärung hinsichtlich der immensen Höhe von Unterkunftsgebühren. Und das bayerische Verwaltungsgericht hat just Mitte Mai entschieden, dass der Freistaat in der bisherigen Form keine Mieten beziehungsweise Gebühren von geflüchteten Menschen mit Arbeitserlaubnis - die bei uns Rechtskreiswechsler heißen - verlangen darf.

Es war deshalb gut, dass der Überweisung unseres Antrags in den Sozialausschuss damals mehrheitlich zugestimmt wurde und wir eine sehr informative Anhörung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern durchführen konnten. Sie zeigte: das Thema ist hochkomplex. Und aufgrund der Komplexität war eben nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten klar, wie Berechnungsgrundlagen bei Nutzungsverträgen angewendet werden müssen. Die Anhörung hat diesbezüglich bereits zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und zu einzelnen Korrekturen geführt. Wir hoffen, dass damit Kosten für Rechtskreiswechsler in Höhe von 620 Euro pro Monat in einem Mehrbettzimmer der Vergangenheit angehören.

Einige unserer Forderungen fallen nicht in den Regelungsbereich des Landesaufnahmegesetzes. Uns ist klar, dass eine veränderte Praxis bei der Festlegung der Höhe der Nutzungsgebühren damit vor allem in kommunaler Hand liegt. An diese appellieren wir deshalb. Gehen Sie verantwortungsvoll mit dieser Aufgabe um. Denken Sie die Aufgabe der Unterbringung von Menschen integrationsfreundlich. Zum Beispiel, indem Sie darauf achten, dass geflüchtete Menschen frühzeitig darüber informiert werden, dass die Gemeinschaftsunterkünfte nur für die Zeit des Ankommens gedacht sind. Bereiten Sie die Menschen darauf vor, dass ihnen nicht unerhebliche Kosten entstehen, wenn sie länger als im Landesaufnahmegesetz vorgesehen dort wohnen bleiben. Ermöglichen Sie Wohnraum und gemischte Quartiersbildung für alle Menschen.

Wir begrüßen die zusätzliche Unterstützung der Kreise und Kreisfreien Städte durch das Land bei der Migrationssozialarbeit für Rechtskreiswechsler. Dies hatten die kommunalen Vertrerinnen und Vertreter in der Anhörung gefordert. Die Ergebnisse der Anhörung sind ein schönes Beispiel, dass alle Ebenen bei der Gestaltung von Integration an einem Strang ziehen müssen und auch können.

Der gemeinsam erarbeiteten Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmen wir deshalb gerne zu.

>> Unseren Antrag findet ihr hier als pdf-Datei