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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir Bündnisgrünen sehen die heutige Änderung der Kommunalverfassung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Es ist uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen, die Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen vor Ort in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern. Seit der Evaluierung der Kommunalverfassung im Jahr 2012 ist unser Katalog notwendiger Änderungen kontinuierlich angewachsen. Der Gesetzentwurf, der heute beschlossen werden wird, ist die erste substanzielle Verbesserung in diese Richtung seit der Neufassung der Kommunalverfassung im Jahr 2007. Über unsere Freude, dass unsere langjährige Forderung nach Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommunalverfassung endlich Wirklichkeit wird, hat meine Kollegin Marie Luise von Halem ausführlich ausgeführt. Sie hat sich dafür über Jahre hartnäckig engagiert.

Aber wir stellen auch fest, dass darüber hinaus der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Kommunalverfassung ein Minimalprogramm ist, das hinter den Möglichkeiten und den Anforderungen der Zeit zurückbleibt. Ein Jahr vor der Kommunalwahl hätten wir hier in die Städte und Gemeinden hinein ein viel stärkeres Signal senden können. Das Signal, dass wir nicht nur auf das ehrenamtliche Engagement der Menschen in unseren Kommunen setzen, sondern ihnen auch starke Instrumente für bessere Beteiligung und Gestaltung an die Hand geben.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zeigt ja, dass Bewegung in die richtige Richtung möglich ist: Die explizite Aufnahme der Einwohnerbefragung in § 13 bei den Elementen der Einwohnerbeteiligung ist sinnvoll, genauso wie die Klarstellung für die Fristen bei den Bürgerbegehren.

Aber leider stellen sich die Koalitionsfraktionen bei anderen Fragen taub. Am augenfälligsten wird das bei der Frage der kommunalen Beiräte, z.B. für die Vertretung der Belange der SeniorInnen. Bisher verbietet die Formulierung der Kommunalverfassung, dass Seniorenbeiräte direkt gewählt werden dürfen, wie wir es in Falkensee lange Zeit erfolgreich und mit hoher Beteiligung durchgeführt haben. Diese von allen geschätzte Direktwahl musste in ein umständliches Nominierungsverfahren umgewandelt werden. Es würde niemandem schaden, auch hier eine Direktwahl zu ermöglichen, wenn die betroffenen Städte und Gemeinden dies wünschen. Einen diesbezüglichen Änderungsantrag stellen wir deshalb im Plenum erneut.

Dass wir bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich weiter gehen wollen als die anderen Fraktionen und den Menschen vor Ort mehr zutrauen, hat sich in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder gezeigt. Die Absenkung von Quoren, die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren wie in anderen Bundesländern und die Möglichkeit, auch ortsteilbezogene Bürgerentscheide durchzuführen, sind aber leider zurzeit noch nicht mehrheitsfähig.

Wichtig ist uns auch die bessere Vertretung gruppenbezogener Belange. Dazu gehört die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wie die Aufwertung der kommunalen Behindertenbeauftragten, deren Möglichkeiten in der Kommunalverfassung nach dem Willen der Koalition auch zukünftig zu schwach sein werden. Für genauso notwendig halten wir es aus Sicht einer modernen Gleichstellungspolitik, in der Kommunalverfassung den Bezug zum Landesgleichstellungsgesetz herzustellen und damit rechtliche Unklarheiten zu beseitigen, wie es ja auch der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten vom 8. März vorgeschlagen hat.

Unsere dementsprechenden Änderungsanträge zu den Beiräten und den Gleichstellungsbeauftragten halten wir deshalb aufrecht, damit notwendige und letztlich breit akzeptierte Fortschritte nicht noch einmal 10 Jahre auf sich warten lassen müssen.

Dem Gesamtpaket werden wir unsere Zustimmung nicht verweigern. Die Verbesserungen sind richtig, nur leider zu zaghaft.

>> Unseren Gesetzentwurf findet ihr hier als pdf-Datei

Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

>> Unseren ersten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE findet ihr hier als pdf-Datei

>> Unseren zweiten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE findet ihr hier als pdf-Datei