>> Unseren Gesetzentwurf findet ihr hier als pdf-Datei
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Als am 1. September 1948 der von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählte Parlamentarische Rat in Bonn zusammenkam, um ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten, trafen sich 61 Männer und vier Frauen. Dieser geringe Frauenanteil war den Überresten des totalitären Denkens in der Zeit des Nationalsozialismus geschuldet, in dem Politik und Öffentlichkeit zur ausschließlichen Männersache erklärt wurden. Die Frau wurde aufs Gebären und die Familie reduziert und Frauen wurde mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 faktisch auch gleich das passive Wahlrecht entzogen.
Die Frauen im Parlamentarischen Rat, allen vorweg Elisabeth Selbert (SPD) mussten sehr intensiv kämpfen, um die Aufnahme der Gleichberechtigung ins Grundgesetz durchzusetzen. Ohne die breite Unterstützung durch Frauenorganisationen und die berühmte Postkartenaktion von Tausenden Frauen wäre die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Art. 3 (2) Grundgesetz nicht möglich gewesen. Der Verfassungsausschuss in Ostdeutschland bestand aus 31 Mitgliedern, darunter ebenfalls nur zwei Frauen, aber auch dort stand bei der Verabschiedung in Art. 7(1) „Mann und Frau sind gleichberechtigt“. Während in der DDR mit der neuen Verfassung folgerichtig auch alle gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßenden Gesetze außer Kraft gesetzt wurden, sollte es in der Bundesrepublik noch lange dauern, bis die Gleichberechtigung gesetzlich umgesetzt wurde. Erst 1957 fiel das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in familiären Angelegenheiten und erst 1977 konnte eine Frau ohne Erlaubnis des Ehemannes eine Berufstätigkeit aufnehmen. Mit der Wiedervereinigung wurde in Artikel 31 des Einigungsvertrages dem gesamtdeutschen Gesetzgeber aufgegeben, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung weiterzuentwickeln. Diese Erweiterung des Gleichstellungsgrundsatzes hin zur aktiven Förderung musste auch gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt werden, aber seit 1994 steht in unserem Grundgesetz:
„Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Unsere moderne Landesverfassung von 1992 geht noch weiter und verfügt in Artikel 12 (3): „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“
Die Parlamente sind vom Volk gewählt und gestalten die Lebenswirklichkeit des ganzen Volkes. In Deutschland sind 51% der Bevölkerung weiblich und ein entsprechender Frauenanteil ist beim Gesetzgeber und anderen Staatsorganen verfassungsrechtlich geboten. Schon die Mutter des Gleichberechtigungsartikels, Dr. Elisabeth Selbert, hatte 1981 empört festgestellt: “Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“
Konnte man sich in den neunziger Jahren mit einem spürbar ansteigenden Frauenanteil im Bundestag und den Länderparlamenten noch trösten, dass man auf dem richtigen Weg sei, so hat spätestens die letzte Bundestagswahl von September 2017 zu einer herben Ernüchterung geführt. Der Frauenanteil sank von 37,1% auf blamable 30,9% und liegt damit unterhalb des Wertes von Tunesien. Doch auch in Brandenburg sind wir nicht auf dem richtigen evolutionären Weg, sondern die Zahlen gehen zurück: in der 4. Wahlperiode betrug der Frauenanteil schon einmal 44%, in der 5.Wahlperiode knapp 40% und in die 6. Wahlperiode sind wir mit 36,4% gestartet. Von den deprimierenden und seit vielen Jahren stagnierenden Zahlen bei den kommunalen Mandaten von 23,3% ganz zu schweigen!!!
Die faktischen Möglichkeiten für Frauen, sich in Parteien und Institutionen einzubringen, sind immer noch erschwert. Werden Frauen aufgrund parteiinterner Strukturen nicht nominiert, so können sie mangels Kandidatur auch nicht gewählt werden. Die Wähler*innen haben keinen Einfluss auf die Nominierungen und können nur die Personen wählen, die ihnen die Parteien und politischen Vereinigungen vorgeben.
Es ist also an der Zeit, dass das Land Brandenburg seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei den in seiner Gesetzgebungskompetenz liegenden Wahlgesetzen nachkommt.
Unsere Fraktion legt heute ein inklusives paritätisches Landeswahlgesetz vor, weil wir der Meinung sind, dass der Landesgesetzgeber mit gutem Beispiel auf der Landesebene vorangehen sollte, bevor er sich in einem zweiten Schritt der noch notleidenderen kommunalen Ebene annehmen muss. Wir sehen für die Landesliste eine paritätische Besetzung nach dem Reißverschlussprinzip vor, wobei die Parteien oder Listenvereinigungen selber entscheiden, ob sie mit einer Frau oder einem Mann als Spitzenkandidat*in beginnen. In den Wahlkreisen sehen wir ein Wahlkreisduo aus Mann und Frau als Direktkandidat*in vor, wobei die Wähler und Wählerinnen zwei Stimmen haben. Mit einer Stimme wählen sie einen männlichen Kandidaten, mit einer Stimme eine weibliche Kandidatin, wobei ein Panaschieren, also eine Stimmabgabe für Bewerber*innen unterschiedlicher Parteien und Listenvereinigungen möglich ist. Gewählt sind jeweils die Frau und der Mann mit den meisten Stimmen. Um die Zahl der Abgeordneten nicht zu steigern wird die Anzahl der Wahlkreise von 44 auf 22 reduziert. Einzelbewerbungen bleiben möglich. Wahlvorschläge, die nicht den Anforderungen – also einer Liste nach dem Reißverschlussprinzip oder dem geforderten Duo entsprechen – werden nicht akzeptiert. Zusätzlich führen wir ein inklusives Wahlrecht ein, indem wir die mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbaren Ausschlüsse für vollbetreute Menschen und schuldunfähige Straftäter*innen streichen bzw. reduzieren.
Die Diskussion um Paritätsregelungen ist aktueller denn je. Seit 2016 läuft die Popularklage des Bündnisses Parite vor dem bayerischen Landesverfassungsgericht. Die SPD in Bayern und die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen haben entsprechende Gesetzentwürfe angekündigt. Aber auch bei der CDU und selbst bei der FDP ist die Debatte aufgeflammt. Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU), 1988-98 Bundestagspräsidentin und langjährige Vorsitzende der Frauenunion sagte 2017 unter der Überschrift „Schluss mit den Tripelschritten“:
„Wir Frauen müssen aufhören, uns mit der Forderung von 25 oder 30-Prozent-Beteiligung an Mandaten zufriedenzugeben. Wir können wissenschaftlich nachweisen: Wo keine Quote besteht, bleibt es bei einem geringen Frauenanteil, sowohl an Mandaten als auch an Führungspositionen. Das gilt für die Wirtschaft genauso wie für die Wissenschaft. Ich habe die Parite-Forderung für Wahllisten selber vor kurzem unterschrieben. Was wir brauchen ist das Reißverschlussprinzip: also Mann-Frau-Frau-Mann. Wir müssen endlich aus dieser Bettelei herauskommen: Ach gebt uns doch wenigsten 25 bis 30 Prozent! Nein: wir wollen die Gleichbehandlung mit 50 Prozent.“
Die neue Generalsekretärin der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat letzte Woche den viel zu niedrigen Frauenanteil im Bundestag und in der CDU-Bundestagsfraktion gerügt und eine Wahlrechtsreform gefordert. Dabei verwies sie auf das französische Paritätsgesetz. Und die Kanzlerin will die von ihr demnächst geführte Bundesregierung paritätisch besetzen, was allein von der CSU erwartungsgemäß sabotiert wird.
Das Land Brandenburg hat sich zum Ziel gesetzt, die politische Position der Frau zu stärken und auszubauen. Nur durch eine Änderung der Wahlgesetze mit verpflichtenden Paritätsregelungen kann dies erreicht werden – Appelle sind lang genug ungehört verhallt. Die Regelungen sind verfassungskonform. Sie stellen die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und damit das Demokratieprinzip in den Vordergrund; der Eingriff in kollidierende Grundrechte ist verhältnismäßig.
Den sicher sehr spannenden Debatten und der Expert*innenanhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales sehe ich mit Freunde entgegen.
Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Inneres und Kommunales - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.