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Ursula Nonnemacher spricht zur Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage 29 „Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer aus Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ergab, dass im vergangenen Jahr knapp 6.900 ausreisepflichtige Menschen in Brandenburg lebten. Insgesamt 624 Personen wurden 2017 aus unserem Bundesland abgeschoben. Besonders erschreckend ist die hohe Anzahl von Abgeschobenen, welche noch minderjährig sind. Im Jahr 2017 machte die Altersgruppe der 0 – 20-Jährigen mit 92 Personen über ein Drittel aller aus den Einrichtungen der Zentralen Ausländerbehörde Abgeschobenen aus. Ob sich darunter unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer befanden, lässt sich, so die Auskunft auf unsere entsprechende Frage „anhand der in der ZABH vorhandenen Unterlagen nicht nachvollziehen“.

Wohin all diese Menschen gebracht wurden, geht aus der Antwort leider nicht hervor. Eine Interpretation der vorgelegten Zahlen lässt jedoch den (Fehl‑)Schluss zu, dass 13 Menschen nach Afghanistan und 23 Personen nach Syrien geflogen wurden, obwohl für letztgenanntes Land nach wie vor ein deutschlandweiter Abschiebestopp besteht. Problematisch ist, dass die Antwort nicht danach unterscheidet, ob es sich um Rückführungen in andere EU-Staaten nach dem Dublin-Verfahren oder um eine Abschiebung in die Herkunftsländer handelt.

Die fehlende Berichtspflicht der kommunalen Ausländerbehörden gegenüber dem MIK führt dazu, dass zahlreiche unserer Fragen unbeantwortet bleiben. Unklar bleibt auch, wie das Innenministerium seine Sonderaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden ohne ausreichende Kenntnis der Faktenlage ausüben soll. Es kann nicht sein, dass die Aufsichtsbehörde erst aktiv wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die Beschlüsse des Landtages, dass der freiwilligen Ausreise stets der Vorzug zu geben ist, aufenthaltsrechtliche Ermessensspielräume im Rahmen einer sorgfältigen Einzelfallprüfung zu nutzen sind und zur Prüfung einer besonderen Schutzbedürftigkeit vor Abschiebung bleiben so Makulatur.

Seit einigen Wochen geistert ein Begriff, der ursprünglich aus der Nautik stammt und dafür steht, Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten bzw. „angekommen zu sein“, durch die politischen Debatten und die Medienlandschaft – jener des Ankers. Damit gemeint sind die geplanten zentralen Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, welche alles andere bedeuten als nach einer zermürbenden Flucht über todesgefährliche Routen endlich in einem „sicheren Hafen“ angekommen zu sein. Die Anker-Zentren, welche Bundesinnenminister Seehofer in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aufnehmen ließ und deren Einrichtung auch der vorliegende Entschließungsantrag der brandenburgischen CDU-Fraktion befördern will, dienen in erster Linie dazu, Asylsuchende während ihres laufenden Verfahrens von der Gesellschaft zu isolieren. Für „in der Regel“ nicht länger als 18 Monate soll für Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Bleibepflicht in den Lagern bestehen, welche von Zäunen und Mauern umgeben von der Bundespolizei bewacht werden sollen. Wohlgemerkt sind die Ankerzentren keine Abschiebungshafteinrichtungen für Ausreisepflichtige, sondern der erste Ort, an den Schutz durch Asyl suchende Menschen in Deutschland gebracht werden sollen. Nicht wenigen von ihnen steht das gute Recht zu, in Deutschland zu bleiben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Die Ankerzentren verhindern jedoch jegliche Integrationsperspektive und sorgen stattdessen vor allem für Ausgrenzung. Wie die Vorfälle in der Geflüchtetenunterkunft im baden-württembergischen Ellwangen Ende April zeigten, tragen Massenunterkünfte mit Menschen ohne Perspektiven und Hoffnung eher zu angespannten Situationen bei. Verständlicherweise spricht sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei dementsprechend gegen Ankerzentren aus. Auch vielen Kommunalpolitiker*innen dämmert es, dass sie sich mit Ankerzentren auf ihrem Gebiet die Probleme schaffen, die sie bisher gar nicht hatten. Wem ernsthaft an einer guten Integration von Geflüchteten gelegen ist, dem wird verständlich sein, dass ein Aufenthalt von bis zu anderthalb Jahren in einer Massenunterkunft mit bis zu 1.500 Menschen ohne Zugang zu Integrationsangeboten ebenjene systematisch verhindert. In unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung deshalb nachdrücklich auf, auf die Einrichtung eines solchen Zentrums in Brandenburg zu verzichten. Berlin, Hessen und Thüringen haben bereits erklärt, keine Ankerzentren auf ihrem Gebiet einzurichten und die Begeisterung hält sich auch bei unionsgeführten Landesregierungen in überschaubaren Grenzen. Kein Grund für einen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten und einen sozialdemokratischen Innenminister ebensolche zu fordern!

Seitdem die Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt im März vergangenen Jahres wegen gravierender Sicherheitsmängel – zuvorderst Brandschutzproblemen – geschlossen werden musste, verfügt Brandenburg über keine eigene Abschiebungshafteinrichtung. Zuvor war die Einrichtung mit unglaublichen 110 Plätzen chronisch unterbelegt und ein finanzielles Desaster für die Landesregierung. Im Jahr 2016 saßen im Durchschnitt 6 - 7 Menschen für durchschnittlich 17 Tage zeitgleich in der Einrichtung ein. Von insgesamt 145 inhaftierten Asylbewerbern stammten 89 aus anderen Bundesländern, 25 wurden durch die Bundespolizei überstellt. Kein Wunder, dass seit der Schließung im März 2017 das Nichtvorhandensein einer brandenburgischen Abschiebehaft völlig irrelevant war. Die 30 Brandenburger Fälle pro Jahr werden über die Einrichtung in Rheinland-Pfalz abgewickelt und die Landeskasse freut sich. „Mit Abschiebehaft kann man Migration nicht steuern“, wusste schon der ehemalige Leiter der ZABH, Frank Nürnberger. Zudem hat der Landtag der Landesregierung auferlegt, dass die Abschiebehaft nur als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht genutzt werden soll. Abgelehnte Asylbewerberinnen und –bewerber sind keine Kriminellen, die hinter Gitter gehören. Flucht ist kein Verbrechen!

Abschiebehindernisse sind häufig nicht von den Ausreisepflichtigen zu verantworten, sondern gründen z.B. in der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten, die Betroffenen aufzunehmen. In den wenigen Fällen, in denen eine Inhaftierung von ausreisepflichtigen Ausländern für uns begründbar erscheint, wie bei Personen, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben, sollte Brandenburg unserer Ansicht nach auch zukünftig auf die bewährte Amtshilfe anderer Bundesländer zurückgreifen und deren Abschiebehafteinrichtungen mitnutzen.

Statt auf Zwangsabschiebungen zu setzen, halten wir einen Ausbau der Förderung zur freiwilligen Rückkehr für den richtigen Weg. Im Zeitraum 2013 – 2017 unterhielt Brandenburg gemeinsam mit Berlin ein Programm, welches Rückkehrwillige, deren Ausreise ansonsten wenig erfolgversprechend gewesen wäre, mit geringem finanziellen Einsatz dabei unterstützte, sich in ihrer Heimat eine Existenz aufzubauen. Wir fordern die Landesregierung auf, auch zukünftig Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr bereitzustellen.

Vielen Dank!

>> Unsere Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung findet ihr hier als pdf-Datei

>> Unser Entschließungsantrag "Humanitärer Umgang mit Geflüchteten statt Isolation in AnKERzentren"(pdf-Datei)