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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Maßnahmenpaket zur wirksamen Abwehr von Internet- und Cyberkriminalität“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Hackerangriffe auf Regierungsnetzwerke machen deutlich, welche Gefahren von der Cyberkriminalität ausgehen. Und der Handel mit Kinderpornografie im so genannten „Darknet“ belegt, welch‘ abscheuliche Verbrechen im Bereich der Internetkriminalität begangen werden. Hinter jedem Video steckt ein missbrauchtes, ein misshandeltes, manchmal sogar ein getötetes Kind! Es ist daher zwingend notwendig, dass diese Kriminellen kompromisslos verfolgt werden! Dementsprechend gut muss unsere Polizei aufgestellt sein – technisch wie auch personell.

Ein Teil der CDU-Vorschläge geht folglich in die richtige Richtung. So müssen sich Gefahrenabwehr- und Sicherheitsbehörden selbstverständlich national und international vernetzen, wenn sie gegen Täter und Täterinnen vorgehen, die das World-Wide-Web nutzen. Ebenfalls klar ist, dass unsere Ermittlerinnen und Ermittler ständig weiterqualifiziert und zusätzliche Spezialkräfte eingestellt werden müssen. Und natürlich sind Computerprogramme erforderlich, um die Datenmengen schnell und möglichst umfassend auswerten zu können, welche die Polizei im Internet sammelt oder auf beschlagnahmten Geräten sicherstellt.

In der Gesamtschau hält der CDU-Antrag allerdings nicht, was er verspricht. Denn er beinhaltet kein „Maßnahmenpaket zur wirksamen Abwehr von Internet- und Cyberkriminalität“. So setzt die CDU zur Gefahrenabwehr und zur Gefahrenvorsorge im Bereich der Internetkriminalität auf Sicherheitslücken in der Informations- und Kommunikationstechnik – auf Sicherheitslücken, die faktisch Cyberkriminalität erleichtern oder gar erst möglich machen. Es geht um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung, welche die CDU im Polizeigesetz „klar geregelt“ haben will.

Beide Instrumente sind bisher im Brandenburgischen Polizeigesetz nicht vorgesehen. Und das aus gutem Grund! Denn Staatstrojaner, die in Computer und Smartphones eindringen sollen, benötigen Sicherheitslücken. Kriminelle können sie genauso nutzen wie die Polizei. Davor muss der Staat seine Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Behörden schützen.

Amtsbekannte Sicherheitslücken sollten folglich geschlossen werden, wie es die CDU zurecht fordert – und nicht staatlich genutzt werden, wie es die CDU absurder Weise ebenfalls fordert. Welche Ambivalenz! Wenn Sicherheitslücken zum Bestandteil eines Sicherheitssystems werden, entsteht zwangsläufig ein System der Unsicherheit. Abgesehen davon kann es nicht sein, dass wir alle bewusst den Gefahren der Cyberkriminalität ausgesetzt werden – obwohl nicht einmal sicher ist, dass dadurch Internetkriminellen das Handwerk gelegt werden kann, die mit herkömmlichen Methoden nicht erwischt worden wären.

Zu den herkömmlichen Methoden zählt die klassische Hausdurchsuchung. Dabei können Computer und Smartphones beschlagnahmt und die Daten ausgewertet werden – ohne dass Gefahren für die Informationstechnik-Infrastruktur des Landes bestehen oder entstehen. Hausdurchsuchungen sieht unser Polizeigesetz genauso vor wie die „Datenerhebung durch den Einsatz verdeckter Ermittler“, die auch im Internet möglich ist.

Dass die Bundestags-Mehrheit die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ins BKA-Gesetz aufgenommen hat und sie im Strafgesetzbuch unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ist fatal. Wir sollten nun nicht denselben Fehler machen und die beiden Instrumente, die Cyberkriminalität begünstigen, in das Brandenburgische Polizeigesetz hineinschreiben. Wir brauchen Methoden zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung von Straftaten, die unser Land sicherer machen – und keine, die unser Land unsicherer machen.

Immerhin warnt die CDU in der „Begründung“ ihres Antrags faktisch vor den Folgen desselben. Ich zitiere: „Die Integrität informationstechnischer Systeme, Persönlichkeitsrechte sowie der Datenschutz sind erheblich gefährdet.“ Hätte die CDU hingegen ein „Maßnahmenpaket zur wirksamen Abwehr von Internet- und Cyberkriminalität“ vorgelegt, wie sie es in der Überschrift ihres Antrags irreführend behauptet, würden wir das selbstverständlich befürworten. So ist es ein widersprüchliches Sammelsurium, im Kern aber eine weitere Variante zur Verschärfung des Polizeigesetzes.

Wie ermüdend!