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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion „Einsetzung einer Kinderkommission“

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Mit dem vorliegenden Antrag zur Einsetzung einer Kinderkommission greifen die Fraktionen von CDU und FDP die Debatte auf, die wir an gleicher Stelle im Dezember zum Antrag „Ein Kinderausschuss für Brandenburg“ geführt haben. Parallel dazu wurde inhaltlich über die Vorlage eines Landeskinderschutzgesetzes diskutiert. Beide Anträge wurden bekanntlich abgelehnt, durch den angenommenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde aber immerhin eine Evaluierung aller Kinderschutzmaßnahmen im Lande Brandenburg auch in Hinblick auf ein eventuell zu erarbeitendes Kinderschutzgesetz bis 31.3.2011 in Aussicht gestellt.

Der Begriff „Kinderkommission“ spielt auf die fünfköpfige „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ an, die seit 1988 im Deutschen Bundestag arbeitet und dort konsensuell und jenseits von parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen die Kinderinteressen vertreten soll. Kinderkommissionen gibt es auch an den Ländervertretungen des Saarlandes und Bayerns. In einigen Bundesländern wurden Landeskinderbeauftragte eingesetzt. Die Antragsteller berufen sich in der Begründung ihres Antrages ausdrücklich auf ein Schreiben des Vorsitzenden der Kinderkommission und eine Presseerklärung, die die Einrichtung von Kinderanlaufstellen in den Ländern – ob in Form von Kommissionen oder Beauftragten – begrüßt hatte.

Unsere Fraktion hält weiterhin – ich hatte dies im Dezemberplenum erläutert - die Frage nach Einsetzung von Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen für sekundär, einen konsequenten Ausbau des Kinderschutzes aber für unverzichtbar. Wir stehen zur Schaffung eines einheitlichen Kinderschutzgesetzes auch in Brandenburg und mahnen nochmals die Implementierung einer Kinderschutzhotline an. Die Einsetzung eines
unabhängigen Landeskinderschutzbeauftragten war seinerzeit Gegenstand unseres gemeinsam mit der CDU-Fraktion eingebrachten Antrages. Die Beauftragten haben sich an anderer Stelle bewährt, wie jetzt das große Interesse an der Neubesetzung der Stelle des Landesbehindertenbeauftragten zeigt und dem berechtigten Wunsch der Kinderkommission des Bundestages nach einem Ansprechpartner auf Landesebene wäre damit auch genüge getan. Einen Mehrwert für die vorgeschlagene Kommission können wir nicht erkennen.

Der AASFF und der ABJS sowie der Landesjugendhilfeausschuss bearbeiten die Themen kompetent, eine Überlastung dieser Gremien durch Fragen des Kinderschutzes ist auch nicht zu verzeichnen. Eine Besetzung der Kommission analog der Bundestagsregelung mit einem Vertreter je Fraktion und dem Zwang zur Einstimmigkeit würde ihr keinerlei weitergehende Rechte verleihen. Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen. Auf die Weiterentwicklung der Instrumente und Vorschriften zum Kinderschutz und zur Kindergesundheit warten wir allerdings mit Ungeduld.