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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Verbeamtung von tarifbeschäftigten hauptamtlichen Feuerwehrleuten“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In Erwartung der baldigen Novelle des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzschutzgesetzes will die CDU-Fraktion hier beschließen lassen, dass die generelle Verbeamtung von hauptamtlichen Feuerwehrleuten in Brandenburg anzustreben ist und will umfangreiche Prüfaufträge an die Landesregierung erteilen, wie eine Verbeamtungspflicht ausgestaltet werden könnte. Der CDU-Fraktion ist natürlich klar, dass in der Novelle keine Verbeamtungspflicht vorgesehen ist, denn dies hat der Innenminister vor einigen Wochen im Ausschuss auf eine Anfrage von mir klipp und klar erklärt.

So führen wir denn eine Debatte über den Beamtenstatus für Bedienstete des feuerwehrtechnischen Dienstes:

Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr bildet in Deutschland die 4. Säule staatlicher Sicherheitsarchitektur. In diesem Bereich erfolgt die Aufgabenwahrnehmung traditionell durch eine enge Verbindung von Haupt- und Ehrenamt. Feuerwehren sind historisch als kommunale Einrichtungen entstanden. So schreibt der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Positionspapier:

„Während die Polizei im Kern die Exekutive des Staates zur Durchsetzung seines Gewaltmonopols darstellt, liegen die Wurzeln der Feuerwehren sowie der Sanitäts- und Rettungsdienste im bürgerschaftlichen Engagement mit dem Ziel einer Selbsthilfe von Mensch zu Mensch. Der Staat hat sich dieses bürgerschaftliche Engagement im Verlauf der letzten 150 Jahre zu eigen gemacht, reglementiert und den kommunalen Gebietskörperschaften als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe bzw. als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Feuerwehren und die übrigen Einheiten der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben ihren bürgerlichen Charakter, ihren lokalen Bezug und ihr gesellschaftliches Wirken auf kommunaler Ebene bis heute bewahrt.“

Daraus lässt sich hervorragend begründen, warum die Frage des Beamtenstatus für hauptamtliche Kräfte von Berufsfeuerwehren oder Freiwilliger Wehren weiterhin eine kommunale Entscheidung bleiben sollte. Gerne wird mit den sogenannten „hoheitlichen Staatsaufgaben“ argumentiert. Aber nach der Entstaatlichung von Post und Bahn haben Briefträger und Lokführer jetzt plötzlich nichts Hoheitliches mehr an sich und der Staat ist nicht zusammengebrochen. Hoheitliche Aufgaben können ja auch problemlos an private Aufgabenträger „belehnt“ werden wie beim TÜV. Im Übrigen sind 64% der Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst Angestellte. Mitarbeiter der Berufswehren großer Städte leisten den größten Teil des Dienstes im Rettungsdienst ab – sollen jetzt Rettungssanitäter auch verbeamtet werden? Der allzu schnelle Ruf nach dem Beamtenstatus wirft sehr schnell neue Gerechtigkeitsfragen auf. Warum soll der Feuerwehrbeamte in einer Kleinstadt verbeamtet sein, der einer großen Flughafenfeuerwehr oder der Angehörige einer Hilfsorganisation im Katastrophenschutz aber nicht? Der Beamtenstatus ist begehrt, weil er mit Vorteilen bei Kündigungsschutz, Gesundheitsversorgung und den Pensionsleistungen verbunden ist. Warum geht jemand bei der gleichen Tätigkeit mit 60 Jahren in Pension statt mit 67? Bund und Länder haben 2014 54,9 Milliarden Euro für Pensionen und Beihilfen ausgegeben – 8,5% des gesamten Steueraufkommens. Tendenz massiv steigend. Die Flickenteppiche des Beamtenrechts nach der Föderalismusreform sind niemanden mehr zu erklären, die Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten auch nicht. Abfederungen von Nachteilen bei der Hinterbliebenenversorgung durch Haushaltsmittel begrüßen wir. Generell wollen wir den Beamtenstatus auf den engen Kern hoheitlicher Aufgaben begrenzen und nicht noch ausweiten. Wir sehen die generelle Verbeamtung von Feuerwehrleuten als nicht sinnvoll an und eine Verbeamtungspflicht lehnen wir erst recht ab.

Der Beruf des Feuerwehrmannes oder der Feuerwehrfrau ist weiterhin attraktiv. Da wo das Betriebsklima stimmt, gute Arbeitszeitmodelle praktiziert werden, Arbeitsschutz, Kameradschaft, Gesundheitsmanagement und Fortbildungsmöglichkeiten stimmen, braucht man sich keine Sorgen über den Nachwuchs zu machen. Hinter dem Schrei nach Verbeamtung steckt häufig Organisations- oder Führungsversagen. In der Stadt Hamm haben sich 2017 15 Feuerwehrbeamte versetzen lassen – wegen Änderungen im Schichtdienst! Trotz Beamtenstatus! –