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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Videoaufklärung in Brandenburg ausweiten!“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In einem begrenzten Rahmen kann Videoüberwachung dazu beitragen, Straftaten schneller aufzuklären. Straftaten präventiv verhindern können Videokameras hingegen nicht. Sie tragen darüber hinaus auch nicht zu einer Senkung der Kriminalität bei. Dies belegen Studien zur vorhandenen flächendeckenden Videoüberwachung in den Zügen der Berliner U-Bahn sowie aus London, einer der Städte mit der höchsten Dichte an Videokameras im öffentlichen Raum weltweit.

Auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten wird durch die Anwesenheit von Videokameras nicht in nennenswertem Ausmaß gestärkt, wie Herr Dr. Zurawski vom Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg während eines Fachgesprächs im Ausschuss für Inneres und Kommunales hier im Brandenburger Landtag im vergangenen Jahr eindrucksvoll unterstrich. Statt Sicherheit vermittelt das Vorhandensein von Videokameras den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr den Eindruck, dass an diesen Orten potenziell Gefahr lauere. Damit wirken die Kameras als negativer Verstärker eines Unsicherheitsgefühls.

Eine Gesichtserkennung mittels Videokameras durch eine Erfassung und Auswertung biometrischer Daten ist besonders problematisch. Die Erkennung ist nach wie vor, dies zeigt der aktuelle Pilotversuch der Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz, mit hohen Fehlerquoten behaftet. Die Erkennungsquote liegt bei nur 70 %, d. h. 30 % der freiwilligen Testpersonen werden nicht erkannt. Darüber hinaus wird ca. knapp 1 % der erfassten Personen fälschlicherweise als Treffer angezeigt, d. h. die Software meldet eine Identifizierung, obwohl das verglichene Gesicht nicht zur gesuchten Person gehört. Somit besteht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte durch die Gesichtserkennung als Kriminelle abgestempelt werden. Bei dem hohen Aufkommen an Reisenden und abhängig von der Anzahl der Kameras entstehen Unmassen an falsch positiven Befunden, welche manuell durch Polizistinnen und Polizisten gesichtet und aussortiert werden müssten. Ich bezweifele, dass hierfür die Kapazitäten vorhanden sind. Die Ressourcen, die für die Klärung technischer Probleme der Gesichtserkennung benötigt werden, möchten wir lieber für die Überwachung bzw. Überführung von Personen nutzen, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht.

Zur im Antrag geforderten automatisierten Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2008, dass die automatisierte Erfassung nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden darf [Urteil v. 11.3. 2008, 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07]. Die von der AfD-Fraktion geforderte dauerhafte Nutzung ist damit rechtlich unzulässig. Aber das hat sie ja noch nie gestört!

Kommen wir mit diesen Hinweisen zu den rechtlichen Bedenken: eine Ausweitung der Videoüberwachung schränkt das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung [Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG] massiv ein. Wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau Hartge betonte, reicht das subjektive Sicherheitsgefühl nicht als Rechtfertigung einer Videoüberwachung, da ein Gefühl keinen verfassungsrechtlich relevanten Zweck darstellt. Für eine sogenannte „intelligente“ Videoüberwachung, wie die genannte Gesichtserkennung, existiert derzeit noch keine Rechtsgrundlage.

Die immer weitgreifenderen Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürgerrechte als potenzielle Allheilmittel für die innere Sicherheit sind ein besorgniserregender Irrweg. Eine zügellose Ausbreitung von Videokameras hin zu einer Massenüberwachung der Bevölkerung und kontraproduktiven Pauschalverdächtigungen geht in die falsche Richtung. Sie ist keine adäquate Antwort auf die - laut polizeilicher Kriminalstatistik 2017 - erfreulicherweise rückläufige Zahl an Straftaten in Brandenburg. Um diesen Trend weiter zu verfolgen setzen wir Bündnisgrünen auf mehr Prävention, die konsequente Nutzung und Ausschöpfung bereits bestehender polizeilicher Befugnisse sowie eine personelle Stärkung der Polizei.

Den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir nachdrücklich ab.

Vielen Dank!