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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes: "Erhebung eines Tourismusbeitrags"

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Auch der zweite Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes kann großen Einfluss auf die Städte und Gemeinden in unserem Land haben.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Gemeinden in Zeiten knapper Kassen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, aus denen sie ihre Aufwendungen hinsichtlich der touristischen Infrastruktur teilweise refinanzieren können. Brauchten Gemeinden bisher regelmäßig mindestens das Siebenfache ihrer Einwohnerzahl an Fremdübernachtungen, um einen Tourismusbeitrag erheben zu können, so schlagen die Koalitionsfraktionen vor, diese Grenze ganz aufzuheben.

Das bedeutet: Alle Städte und Gemeinden, die Aufwendungen für ihre touristische Infrastruktur haben, können in Zukunft einen Tourismusbeitrag erheben. Damit bekommen die Kommunen eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Aufwendungen zu finanzieren und die wirtschaftlichen Nutznießer steigender Touristenzahlen an diesen Infrastrukturkosten zu beteiligen.

Zuallererst wird diese Regelung die Landeshauptstadt Potsdam erfreuen. Nicht nur der Oberbürgermeister spekuliert auf Einnahmen aus dieser kommunalen Steuer, um die Erhebung von Eintrittsgeldern für den Park Sanssoucis abwenden zu können. Auch andere Gemeinden werden von dieser Regelung profitieren wollen.

Meine Fraktion steht dem Ansinnen dieses Gesetzentwurfs grundsätzlich positiv gegenüber. Einer Überweisung in die Ausschüsse werden wir zustimmen.

In den Ausschüssen sollten wir dann noch einige Fragen näher beleuchten, die dieser Vorschlag aufwirft: Die Mehrzahl der brandenburgischen Städte und Gemeinden hat in den letzten Jahren eine touristische Infrastruktur aufgebaut und touristische Schwerpunkte gebildet und könnte unter den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Bedingungen einen solchen Tourismusbeitrag erheben. Können diese Gemeinden dann, wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt haben, von der Kommunalaufsicht oder dem Innenministerium genötigt werden, diese neue Steuer als zusätzliche Einnahmequelle auch zu erheben? Kann unter Haushaltssicherung die Möglichkeit zum Zwang werden?

Wie wird gewährleistet, dass der Verwaltungsaufwand und zusätzliche Bürokratie in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen?
Wie wird definiert, welche Unternehmen vom Tourismus besonders und welche nur geringfügig profitieren?
Ich denke an dieser Stelle wird die Landesregierung gefordert sein, den interessierten Städten und Gemeinden mit Informationen unterstützend zur Seite zu stehen, damit diese vernünftige, gerichtsfeste Satzungen erarbeiten können.

Auf die weitere Diskussion bin ich jedenfalls sehr gespannt.