- Es gilt das gesprochene Wort !
Der hier vorliegende Antrag geht u.a. auf die Anhörung zum Thema „Fachkräftesituation in der Altenpflege" im AASFF vom 1. September dieses Jahres zurück. In der Anhörung wurde über deutlich, dass es bereits jetzt erhebliche Probleme bei der Besetzung von Stellen in der Altenpflege gibt und dass für die Folgejahre eine dramatische Entwicklung zu erwarten ist. Fast alle Anzuhörenden, von der Gewerkschaftsvertreterin bis zur Vertreterin des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste haben sich für ein Umlageverfahren zur Refinanzierung der praktischen Ausbildung eingesetzt.
Die unbefriedigende Situation bei der Finanzierung der praktischen Altenpflegeausbildung wurde mehrfach angesprochen: die Betriebe und Einrichtungen, die ausbilden, erleiden einen deutlichen Wettbewerbsnachteil, da sie die Kosten für die Ausbildungsvergütung auf die Pflegesätze und damit auf ihre pflegebedürftigen Kunden umlegen müssen. Die Einrichtungen, die sich um Ausbildung und Nachwuchs an Fachkräften kümmern, sind die Dummen im Wettbewerb. Sie sehen sich teilweise wütenden Protesten von Angehörigen gegenüber, die sich gegen die zusätzlichen Kosten für Auszubildende wehren. Die Umlage der Ausbildungskosten führt zum Teil dazu, dass Heimbewohner oder deren Angehörige wieder in die Sozialhilfe rutschen. Aber nur in Einrichtungen, die ihre Ausbildungsverpflichtung ernst nehmen. Die anderen profitieren zweifach: sie müssen ihren Kunden keine Zusatzkosten für Ausbildung in Rechnung stellen und können auf die andernorts ausgebildeten Altenpfleger zurückgreifen. Da sie sich, besonders im ambulanten Bereich, die Kosten für Ausbildungsinfrastruktur, die Ausbildungsvergütung und die Praxisanleiter sparen, haben sie mehr Spielraum, Arbeitskräfte mit mehr Lohn und günstigeren Konditionen anzulocken oder abzuwerben.
Die Auseinandersetzungen um Umlageregelungen in der Altenpflege sind alt. 2003, noch vor der Verabschiedung des bundesweit geltenden Altenpflegegesetzes hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Altenpflegeumlage entschieden.
Ich zitiere aus dem Urteil: „"Zentrales Ziel der Altenpflegeumlage ist angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels im Bereich der Altenpflege die Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung, damit künftig eine ausreichende Anzahl qualifiziert ausgebildeter Altenpfleger die Pflege alter Menschen gewährleisten kann. (...) Damit soll zugleich die Beteiligung an der Kostenlast innerhalb der abgabepflichtigen Pflegeeinrichtungen und Heime gleichmäßig verteilt werden."
Umlageverfahren nach § 25 Altenpflegegesetz können danach von den Ländern im Rahmen einer Verordnung eingerichtet werden, wenn es einen Mangel an Ausbildungsplätzen gibt oder ein sich abzeichnender Mangel verhindert werden soll. Auf dieser Grundlage existiert in Rheinland-Pfalz seit 2004 ein Umlageverfahren, was die finanzielle Grundlage der Altenpflegeausbildung nachhaltig sichert. Auch in Baden-Württemberg existiert völlig unangefochten seit 2006 eine Altenpflege-Ausbildungsausgleichsverordnung. Nur im Freistaat Sachsen wurde die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung vom Bundesverwaltungsgericht gekippt mit der Begründung, ein Mangel an einschlägigen Ausbildungsplätzen sei nicht sicher nachweisbar.
Diese Voraussetzung ist in Brandenburg sicher gegeben. Wir brauchen erheblich mehr Ausbildung und wir brauchen ein solidarisches Umlagesystem, dass diejenigen, die sich der Ausbildungsverantwortung stellen, nicht im Regen stehen lässt. Wir müssen in Brandenburg alle Chancen nutzen, unser jetzt schon bestehendes Pflegeproblem zu beseitigen und eine Verschlimmerung in der Zukunft zu verhüten. Dieser sinnvolle Prüfauftrag zeigt einen Weg dazu auf.