Anrede!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält Brandenburg, als eines der letzten Bundesländer, endlich eine eigene Rechtsnorm zum E-Government, der elektronischen Verwaltung. Schade ist, dass Brandenburg wieder einmal nur im Mittelfeld landen wird, wenn es um eines der Zukunftsthemen - innovative Lösungen für die digitale Verwaltung – geht. Wie weitgreifend die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche bereits ist und noch sein wird, scheint noch nicht allen Mitgliedern der Landesregierung klar zu sein.
Unsere Fraktion stellte vergangene Woche gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Innenausschuss elf fundiert ausgearbeitete Änderungsanträge zum E-Government-Gesetz vor. Leider wurden sie alle abgelehnt, bzw. die Anliegen nur sehr rudimentär in einem eigenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen übernommen. Somit enthält der Entwurf zum Beispiel keine Regelung zur Kompatibilität der IT-Anwendungen mit mobilen Endgeräten. Jede/r von uns weiß, wie ärgerlich es ist, wenn die aufgerufene Website auf Smartphone oder Tablet nicht richtig dargestellt wird. Die Art und Weise der Darstellung von Websites und IT-Anwendungen ist auch für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung. Im Rahmen einer umfassenden Barrierefreiheit ist u.a. wichtig, dass sich Schriftgröße und der Kontrast anpassen lassen. Mit einem Passus zur Barrierefreiheit, der deutlich weitergeht als jener der Landesregierung, wollten wir die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen von Anfang an konsequent in die Umsetzung und Weiterentwicklung des E-Government-Gesetzes aufnehmen.
Damit unsere wichtigen Anliegen doch noch Eingang in das Gesetz finden können, stellen wir diese in einem zusammengefassten Änderungsantrag nochmals zur Wahl und bitten um Ihre Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Brandenburg zu einem Protagonisten der öffentlichen Verwaltung wird!
Erfreulich ist immerhin, dass nun ein gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, Linken und unserer Fraktion für ein Open Data-Portal zustande kam. Wir Bündnisgrüne setzen uns im Sinne einer Förderung von Transparenz und Informationsfreiheit seit langem für einen freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu behördlichen Daten ein. Bereits vor fünf Jahren legten wir in unserem Informationsfreiheitgesetz einen Grundstein und mahnten beim damaligen Open Data-Beauftragten des Landes, Herrn Heidemanns an, dass die Landesregierung bei diesem Thema nicht in die Gänge komme. Auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist, schalten wir nun einige Gänge höher. Ebenso begrüße ich, dass die Koalitionsfraktionen in einem eigenen Änderungsantrag den Vorschlag von CDU und uns aufgriffen, eine Definition von E-Government in das Gesetz aufzunehmen. Ein derart umfassendes Regelwerk tut gut daran, einleitend klar zu stellen, was es überhaupt regeln soll.
Wie sie an meinen bisherigen Ausführungen bemerken konnten, sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Lücken im Gesetzentwurf der Landesregierung. Nichtsdestotrotz begrüßen wir sein Grundanliegen und werden dem Entwurf unsere Zustimmung geben.
Durch das E-Government-Gesetz werden die Landes- und Kommunalbehörden u.a. verpflichtet, elektronische Formulare bereitzustellen und elektronische Rechnungen und Zahlungen entgegenzunehmen. Damit wird die Nutzerinnen- und Nutzerfreundlichkeit von Behördendienstleistungen erheblich gesteigert. Niemand muss mehr weite Wege mit Bus und Bahn zurücklegen, nur um ein bestimmtes Formular zu erlangen oder eine Bargeldzahlung zu leisten. Ein noch einzurichtender IT-Rat wird sich in Brandenburg zukünftig mit Angelegenheiten der digitalen Zusammenarbeit von Land und Kommunen beschäftigen. Insbesondere in den Kommunen wird sich zeigen, ob der flächendeckende Umstieg auf die elektronische Verwaltung gelingt oder nicht.
Dort findet das Gros des Kontakts zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden statt. Das Gesetz legt hierfür einen wichtigen Grundstein.
Brandenburg geht mit dem E-Government-Gesetz endlich einen dringend notwendigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung. Die Evaluation in fünf Jahren wird zeigen, ob dieser Schritt angemessen oder wie befürchtet zu klein war.