- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
In der 20. Plenarsitzung am 8.9.2010 wurden die beiden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit „Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung" zum Wahlalter 16 auf kommunaler Ebene einstimmig ohne Enthaltungen an den Hauptausschuss, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen. Allein die CDU-Fraktion äußerte in der 1. Lesung ihre Ablehnung, alle anderen Fraktionen signalisierten Zustimmung. Ich zitiere den Abgeordneten Krause, Fraktion DIE LINKE: „Werte Kollegen von der FDP, mit der Forderung nach Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre rennen Sie bei uns keine offenen Türen ein, sondern stehen bei uns schon längst auf dem Hof.“
Im Koalitionsvertrag von November 2009 findet sich der klare Prüfauftrag, „ob junge Menschen früher mit entscheiden und daher schon mit 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.“
Trotz der offensichtlich breiten Zustimmung dauerte es recht lange, bis für den 31.März 2011 die Anhörung zu den Gesetzentwürfen anberaumt wurde. Am 11. Februar überraschten dann die Innen- und Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen nach einer Klausur die brandenburgische Öffentlichkeit mit der Ankündigung, neben dem kommunalen Wahlalter auch das Landeswahlalter und das Abstimmungsalter bei Volksabstimmungen auf 16 abzusenken. Die sehr ausgedehnte Anhörung Ende März zum Wahlalter 16 stand denn auch spürbar unter dem Eindruck dieser Ansage. Neben dem kommunalen Wahlalter wurde von allen Experten und in den ausgiebigen Fragerunden auch das Wahlalter 16 auf Landesebene sowie Fragen des passiven Wahlalters behandelt. Wer nach diesem Schub, den ganz überwiegend positiven Stellungnahmen zum aktiven Wahlalter 16 auf allen Ebenen und in Anbetracht von ausreichenden verfassungsändernden Mehrheiten nun auf rasche Umsetzung gehofft hatte, sah sich bitter enttäuscht.
Seit mehreren Wochen erleben wir in allen befassten Ausschüssen das gleiche: mit fadenscheinigen, zum Teil hahnebüchenen Begründungen wird das Thema immer wieder von der Tagesordnung genommen. Da muss einmal eine Ausschussreise zu einem ganz anderen Thema herhalten, da wird weiterer Beratungsbedarf angeführt oder die Tatsache, dass die SPD vier Monate nach Ankündigung von Wahlalter 16 auf allen Ebenen noch keinen Fraktionsbeschluss zum Thema hinbekommen habe. In anderen Argumentationsketten haben die Bremer Jugendlichen nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt, weil sie sich im Mai nicht in größerem Umfang an den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft beteiligt haben.
Nach § 75 der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages sind die Ausschüsse zur baldigen Erledigung der überwiesenen Beratungsgegenstände verpflichtet. Spätestens nach 6 Monaten muss auf Antrag Bericht erstattet werden, warum das Thema noch nicht abgearbeitet werden konnte. Diesen Antrag haben die Fraktionen von FDP und Bündnis90/Die Grünen jetzt gestellt. Wir haben diesen Antrag gestellt, weil uns die Absenkung des Wahlalters – wenigstens auf kommunaler Ebene – ein langes gemeinsames Anliegen ist. Wir haben diesen Antrag auch gestellt, weil wir die lapidare Erklärung, es bestehe noch Beratungsbedarf, höchst ärgerlich finden. Wir müssen uns als kleine Fraktionen nach fünfzehnjähriger Abstinenz zu jedem Plenartag eine Meinung zu einer Unzahl schwieriger Themen bilden. Sollen wir mit Hinweis auf die lange Unterbrechung parlamentarischer Tätigkeit Erschwerniszulage fordern? Pro Jahr außerparlamentarischer Opposition einen Monat zusätzliche Bedenkzeit? Die Haltung der SPD Fraktion, bei einem wichtigen Thema, das sie selbst noch auf den Präsentierteller gehoben hat, die Entscheidung zu verweigern, ist nicht akzeptabel.
Wenn sie keine Absenkung des Wahlalters auf 16 in der Kommune oder im Land wollen, dann sagen Sie es bitte schön klar und deutlich und hören Sie auf, die Würde dieses Parlaments durch absurde Verschleppungsstrategien zu beschädigen.