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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Beamtenrechts

- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede!

Von den Koalitionsvereinbarungen im Herbst 2009 bis zum Kabinettsbeschluss im Frühjahr 2012 über Eckpunkte zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen und bis zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist viel Zeit vergangen.

Bei der Altersgrenze für Beamte hat die Regierung einen solchen Schlingerkurs hingelegt, dass einem ganz schwindlig werden kann:

Im Koalitionsvertrag stand noch: „Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird von 2010 bis 2019 schrittweise an die allgemeine Altersgrenze angepasst, die besondere Altersgrenze wird für Beamte des Polizeidienstes mit mindestens 20-­jährigem Wechselschichtdienst schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt." Dass das Pensionsalter 67 für Beamte in Brandenburg nach diesem rot-roten Koalitionsvertrag zehn Jahre schneller eingeführt werden sollte als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo die Übergangsfristen bis 2029 laufen, hatte uns schon mächtig verwundert und hatten wir als ungerecht empfunden. Und das, wo die LINKE ansonsten Sturm gegen die Rente mit 67 läuft! Die Angleichung der Beamten an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2029 – bei Sonderregelungen für besonders belastete Vollzugsbeamtinnen und -beamte – halten wir aber sowohl für dringend geboten als auch für eine Frage der Gerechtigkeit. Das sah damals auch die Landesregierung so – grundsätzlich sollte es keine Privilegierung der Beamten gegenüber Tarifbeschäftigten geben, das würde kein Bürger verstehen.

Nun liegt uns ein Gesetzentwurf vor, nach dem die Regelaltersgrenze bis 2029 auf 67 angehoben werden soll, wobei man sich aber wie bisher ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand versetzen lassen kann. Sonderregelungen gibt es für die Polizei (und entsprechend für den feuerwehrtechnischen und den Justizvollzugsdienst) – die bisherige Altersgrenze von 60 wird gestaffelt nach Laufbahngruppen angehoben:

- für den mittleren Polizeivollzugsdienst auf 62
- für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf 64 (wobei hier eine individuelle Reduzierung um maximal 24 Monate möglich sein soll aufgrund von Wechselschichtdienst u. ä. beim Nachweis von zehn Jahren solcher Tätigkeiten)
- für den höheren Polizeivollzugsdienst auf 65.

Außerdem ist ein Vorruhestand zum Zeitpunkt der bisherigen besonderen Altersgrenze (60) möglich.

Meine Damen und Herren, wo bleibt hier die Gleichbehandlung mit der sonstigen Bevölkerung, die ebenfalls in körperlich und psychisch anstrengenden Jobs bis 67 arbeiten muss? Und mit welcher Begründung wird diese Sonderbehandlung fortgeführt? Hier haben wir eine klare Meinung: Gleichbehandlung bzgl. der Altersgrenzen, flexible Lösungen für Beschäftigte mit besonders belastenden Tätigkeiten – und dabei meine ich die Krankenschwester und den Altenpfleger genauso wie den Polizeibeamten!

Noch kurz zu den weiteren Änderungen, die der Gesetzentwurf vornimmt:

Ein flexibleres Laufbahnrecht und eine Stärkung von Fortbildung, Personalführung und -entwicklung können wir ebenso begrüßen wie die Förderung der Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung.

Einen Austausch zwischen Beschäftigten der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen wie sie zurzeit in der Enquetekommission diskutiert werden, halte ich vor dem Hintergrund der in der nächsten Wahlperiode anstehenden Funktionalreform für sehr wünschenswert. Was uns hier aber bei der Neuordnung des Beamtenrechts als Förderung des Personalaustausches zwischen Landesverwaltung/-regierung und kommunalen Wahlämtern vorgelegt wird, stimmt mich bedenklich. Denn hier soll auch politischen Beamten und Ministern der Einstieg in kommunale Wahlämter nebst Rückkehr erleichtert werden. Hierbei regt sich bei mir ein gesundes Misstrauen – sollen hier Posten frei gehalten und Rochaden ermöglicht werden?

Wir werden der Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss natürlich zustimmen und sind schon gespannt auf die dortige Anhörung.

Redemanuskript als PDF