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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Erweiterung des Wahlrechts im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Als die Landesregierung im Januar 2017 ihr Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 2.0 vorstellte, haben wir Bündnisgrüne die fehlenden politischen Partizipationsmöglichkeiten behinderter Menschen moniert. Mehr noch: Es ärgerte uns, dass sie deren gezielte Wahlrechtsauschlüsse sogar verschleierte durch die Aussage (Zitat): „Menschen mit Behinderung können im Rahmen der geltenden bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen gleichberechtigt an politischen Wahlen teilnehmen“. Wohl wissend, dass die geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen Menschen, die unter Betreuung stehen, von Wahlen ausschließen. Und ebenso Menschen, die im Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Deswegen hatten wir bereits damals in einem Antrag gefordert, das Brandenburgische Landeswahlgesetz so anzupassen, dass es den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem inklusiven Wahlrecht entspricht, also ein passives und aktives Wahlrecht ermöglicht.

Unsere Forderungen haben seither einen langen, verschlungenen Weg hinter sich. Anfangs wurden sie im Sozialausschuss beraten, der den zuständigen Innenausschuss aufforderte, aktiv zu werden. Dieser bat dann wiederum den zuständigen Innenminister um einen Sachstandsbericht zum Wahlrecht behinderter Menschen. Zwischendurch wurde auch immer mal wieder der damalige Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung zum Thema angehört, der gebetsmühlenartig wiederholte, der Landesgesetzgeber müsse unverzüglich tätig werden und sowohl passive als auch aktive Wahlrechtsauschlüsse rasch beseitigen. Ebenfalls in dieser Zeit beschloss der Europarat eine Resolution über die Stärkung politischer Rechte von Menschen mit Behinderung. Und sogar im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde die Schaffung eines inklusiven Wahlrechts vereinbart, während das Brandenburgische Innenministerium noch über verfassungsrechtliche Bedenken philosophierte.

Unsere Fraktion hat am 8. März mit dem inklusiven Paritégesetz eine Vorlage zur Beseitigung von Wahlausschlüssen für Menschen mit Behinderung auf Landesebene geliefert. Der vorliegende Gesetzentwurf vom April nahm sich dann auch des Kommunalwahlrechts an, beschränkte sich aber auf das aktive Wahlrecht. Wir begrüßen sehr, dass die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung im Ausschuss ihren Gesetzentwurf mittels Änderungsantrag nachgebessert haben und nun passive und aktive Wahlrechtsausschlüsse im Landes- und Kommunalwahlgesetz abschaffen wollen. Damit entspricht ihr Gesetzentwurf vollumfänglich unseren Forderungen vom Januar 2017.

Darüber sind wir sehr froh. Endlich erhalten Betreute und in psychiatrischen Krankenhäusern Untergebrachte ein elementares Grundrecht, auch wenn nicht jede*r davon Gebrauch machen kann.