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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir begrüßen es, dass die Landesregierung nach dem Stopp der Verwaltungsstrukturreform im letzten Herbst nicht ganz ins kommunalpolitische Koma gefallen ist, sondern heute einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der kommunalen Ebene vorgelegt hat.

Mit diesem Gesetz gibt es zukünftig nicht mehr nur zwei Möglichkeiten zur Organisation der Verwaltung auf gemeindlicher Ebene: Als Ergänzung zur Einheitsgemeinde und zum Amt sollen die Verbandsgemeinde und das Mitverwaltungsmodell eingeführt werden. Nach den intensiven Diskussionen über verschiedene Verwaltungsmodelle auf gemeindlicher Ebene entscheidet sich die Landesregierung damit für den Weg des geringsten Widerstands, um möglichst allen Ansprüchen gerecht zu werden und keiner Seite weh zu tun.

Die Enquetekommission 5/2 zur Zukunft der Kommunal- und Landesverwaltung hat in ihrem Vorschlag an zwei Organisationsformen festhalten wollen, aber sah die Weiterentwicklung des Amtes zur Brandenburgischen Amtsgemeinde vor, die sich am Modell der Verbandsgemeinde orientierte. Diesen Vorschlag nahm rot-rot auch in ihren Koalitionsvertrag auf, wollte dem aber auch noch das Mitverwaltungsmodell an die Seite stellen. Im Leitbildbeschluss zur Verwaltungsstrukturreform wurde davon abgewichen und die Amtsgemeinde sowie die Mitverwaltung sollten die beiden bestehenden Organisationsmodelle ergänzen. An diese Struktur hält sich auch der vorliegende Gesetzentwurf – nur dass aus der Amtsgemeinde jetzt die Verbandsgemeinde wurde und dass es keine Vorschriften mehr über eine Mindesteinwohnerzahl geben soll.

Wir Bündnisgrüne halten die Einführung der Verbandsgemeinde in Brandenburg für einen wichtigen Schritt, um eine leistungsfähige gemeindliche Verwaltung in guter Qualität in allen Landesteilen zukünftig sicherzustellen.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, der Gemeindeebene im Land bessere Kooperationsmöglichkeiten zu geben, ohne dass es zu Gemeindefusionen kommen muss. Insbesondere die demografische Entwicklung in den berlinferneren Regionen erfordert dies. Das in anderen Bundesländern seit Jahrzehnten bewährte Modell der Verbandsgemeinde ist dafür sehr gut geeignet, weil es auch mehr lokale Demokratie mit einem bzw. einer direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister*in gewährleistet. Dies wird auch von einigen Gemeinden in Elbe-Elster und im Oderbruch so gesehen. Sie haben sich von sich aus schon auf den Weg gemacht und wollen sich nach diesem Modell zusammenschließen.

Wir Bündnisgrünen haben seit 2012 die Einführung dieses neuen Organisationsmodells für die gemeindliche Ebene nicht nur gefordert, sondern uns auch aktiv dafür eingesetzt. Ich erinnere in dem Zusammenhang an das Gutachten „Optionen zur Neugestaltung der Gemeindeebene in Brandenburg“, das im Auftrag meiner Fraktion im Jahr 2012 entstanden ist und ein Jahr später auch wichtige Impulse für das Ergebnis der Enquetekommission 5/2, Zukunft der Kommunal- und Landesverwaltung geliefert hat.

So sehr wir uns freuen, dass das Verbandsgemeindemodell jetzt auch in Brandenburg Anwendung finden soll, so skeptisch sehen wir die Einführung des Mitverwaltungsmodells, weil es Schwachstellen bei der demokratischen Legitimierung und Kontrolle beinhaltet. Uns scheinen die Nachteile, die sich aus der komplizierten Mitverwaltungsstruktur ergeben können, die Vorteile nicht aufzuwiegen, insb. weil es hier für die Einwohner*innen an Klarheit bei den Verantwortlichkeiten mangelt.

Diese Fragen sollten bei der notwendigen Anhörung im AIK intensiv erörtert werden. Zudem werden wir uns in der weiteren Beratung und bei der Anhörung den Aufgabenkatalog der Verbandsgemeinden anschauen müssen. Im Gegensatz zum rheinland-pfälzischen Modell sieht dieser nicht die Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes und von Gemeindeverbindungsstraßen vor. Des Weiteren muss natürlich auch die Finanzierung der Verbandsgemeinden sichergestellt werden. Die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2019, die demnächst ansteht, bietet die Möglichkeit, die Verbandsgemeinde eigenständig über das FAG mit Finanzen auszustatten, so wie es ja auch im FAG-Gutachten vorgeschlagen wird. Einen solchen Schritt würden wir unterstützen.

Der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Kommunales stimmen wir selbstverständlich zu und freuen uns auf eine interessante weitere Debatte!