- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die vorgesehenen Änderungen des Landesbeamtengesetzes begrüßt unsere Fraktion grundsätzlich. Hierzu gehört beispielsweise, dass eine Mehrarbeitsvergütung laut Entwurf bereits nach sechs statt zwölf Monaten, in denen mindestens fünf Überstunden geleistet wurden, gewährt werden kann. Das Leisten von Überstunden ist insbesondere bei der Feuerwehr und Polizei eher Regel denn Ausnahme. Wenigstens eine faire Vergütung der Überstunden sollte selbstverständlich sein.
Wir sehen jedoch weitergehenden Regelungsbedarf als die Landesregierung. Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 führt der Gesetzentwurf in § 3 eine Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes ein. Diese Grenze soll nach dem Willen des Innenministeriums bei Vollendung des 40. Lebensjahres erreicht sein. Eine Erhöhung der Höchstaltersgrenze durch Zeiten des Mutterschutzes, der Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen ist nicht vorgesehen. Hier droht, wie der Sachverständige Herr Dr. Tischbirek während der Anhörung im Innenausschuss deutlich machte, eine mittelbare Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu einer Verbeamtung – zumindest solange, wie die Erziehungs- und Pflegearbeit faktisch noch überwiegend von Frauen geleistet wird. Wir Bündnisgrünen sind der Ansicht, dass geleistete Erziehungs- und Pflegezeiten Anerkennung finden und bei der Einstellung berücksichtigt werden müssen. Deshalb sprechen wir uns in diesen Fällen für eine moderate Erhöhung der Höchstaltersgrenze aus.
Eine Krankenversicherung als Schutz gegen Risiken aus Krankheit und deren Folgen ist für jeden Menschen elementar. Aus gutem Grund handelt es sich dabei um eine Pflichtversicherung. Bisher erhalten Beamtinnen und Beamte einen gewissen Prozentsatz ihrer in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken verauslagten Kosten durch die Beihilfe erstattet, die restlichen Ausgaben erstattet ihnen die zusätzlich abgeschlossene private Krankenversicherung. Nur 10 – 15 % der Beamtenschaft befinden sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu zählen z.B. SeiteneinsteigerInnen, die als LehrerInnen arbeiten, zuvor in der Privatwirtschaft beschäftigt waren und dort in der GKV versichert waren. Für diesen Personenkreis, der aufgrund des Personalbedarfs weiter ansteigen wird, lohnt sich ein Wechsel in das Beilhilfesystem nicht. Verbeamtete SeiteneinsteigerInnen werden derzeit diskriminiert, da sie ihre Versichertenbeiträge ohne jegliche finanzielle Unterstützung vollständig alleine stemmen müssen. Dasselbe gilt für verbeamtete Eltern mit mehreren Kindern, welche die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung ihrer Familie in der GKV nutzen. Unsere Fraktion fordert, diese Praxis zu beenden. Unser mitüberwiesener Änderungsantrag DS 6/8068 sieht die Einführung des sogenannten „Hamburger Modells“ in Brandenburg vor und fand in der Anhörung viel wohlwollende Beachtung. Damit erhalten Beamtinnen und Beamte durch Zahlung einer Pauschale eine faire Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden aber nicht zu einem Wechsel gedrängt, sondern können auch weiterhin individuelle Beihilfen zu einzelnen Aufwendungen erhalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung tritt in Hamburg zum 1. August 2018 in Kraft.
Unsere beiden Änderungsanträge wurden zwar im Innenausschuss abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen kündigten aber umgehend an, die von uns vorgeschlagene Einführung des Hamburger Modells anzupacken. Auch die CDU stellte einen Änderungsantrag, der die GKV für Beamt*innen öffnet. Den vorliegenden Entschließungsantrag, der einen konkreten Gesetzentwurf dazu einfordert sowie die Unterstützung bundesweiter Aktivitäten bringen wir deshalb mit ein. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer solidarischen Krankenversicherung.
Dem Landebeamtengesetz stimmen wir in der Gesamtabwägung mit beachtlichen Verbesserungen im Detail zu.
Der Entschließungsantrag wurde angenommen.