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Ursula Nonnemacher spricht zum Konzept der Landesregierung "Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Die Beschlussempfehlung des Innenausschuss lautet: „Der Landtag möge das oben genannte Konzept zur Kenntnis nehmen." Dies ist unstrittig und wir nehmen zur Kenntnis:

  • dass in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Jahre 2002 50.000, in 2009 46.500 und im Jahre 2020 vermutlich nur noch 35.000 Personen zur Verfügung stehen
  • dass die den Brand- und Katastrophenschutz tragenden jüngeren und mittleren Jahrgänge immer schmaler werden
  • dass sich gesteigerte Anforderungen an den Katastrophenschutz umgekehrt proportional zur Bevölkerungsentwicklung verhalten
  • dass wohnortnahes Arbeiten und damit verlässliche Verfügbarkeit ehrenamtlicher Helfer immer häufiger eine Ausnahme darstellt
  • dass durch den Transformationsprozess der Bundeswehr seit 2003 und besonders durch das Aussetzen der Wehrpflicht und damit des Wehrersatzdienstes zum 1.7.2011 Unterstützung aus diesem Bereich im Katastrophenfall wegbrechen wird
  • dass das Konzept eine gute Zustandsbeschreibung ist und demografische Probleme zuverlässig erörtert, aber außer einem Potpourri an Ideen zur Förderung des Ehrenamtes keine belastbare Antworten zu einheitlichen organisatorischen Strukturen und zur Finanzierung derselben gibt
  • dass sich das Land für die LSTE, das zentrale Katastrophenschutzlager und das Koordinierungszentrum Krisenmanagement im MI zuständig fühlt, seine sich aus § 5 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erwachsende Zuständigkeit für „kreisgebietsübergreifende Schadensereignisse" nicht weiter betrachtet.

Am 5.5.2011 fand im Innenausschuss das Fachgespräch zum Konzept statt. Belustigt hat mich der von einem Sachverständigen mit entwaffnender Offenheit vorgetragene Satz: "Die wichtigsten Dinge sind darin nicht enthalten." Die Anzuhörenden forderten im Bereich des Katastrophenschutzes im Wesentlichen:

  • die guten Ansätze aus dem Konzeptentwurf von 2009 endlich verbindlich zu übernehmen
  • Erlass einer Rechtsverordnung nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 zur Schaffung verbindlicher einheitlicher Mindeststrukturen
  • Erlass einer Rechtsverordnung zur Einführung des BOS Digitalfunks
  • Erlass einer Verwaltungsvorschrift nach § 44 Abs. 4 zur Gewährung von Zuwendungen an untere Katastrophenschutzbehörden
  • modernes effektives Gerät/Ausstattungskonzept
  • verstärkte Einbeziehung aller im Katastrophenschutz tätigen Organisationen und Behörden
  • stärkere freiwillige interkommunale Zusammenarbeit

Offensichtlich hatte das MI inzwischen die seit langem geforderte Erarbeitung einer Katastrophenschutzrechtsverordnung in die Hand genommen. Die zum Fachgespräch Geladenen hatten schon im April entsprechende Entwürfe zugestellt bekommen bzw. arbeiten kontinuierlich daran mit. Dies ist nach jahrelangem Stillstand zu begrüßen, den Ergebnissen sehen wir mit Interesse entgegen.

Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entschließungsantrag fordert nun das nochmals ein, was das Innenministerium seit längerem erarbeitet. Vermutlich macht man das so, gefallen muss es einem aber nicht. Zum Digitalfunk und zur Feuerwehr schweigt sich der Entschließungsantrag aus. Was wird aus den Feuerwehrführerscheinen? Wie geht es mit der Förderung der Stützpunktfeuerwehren weiter? Wie wird die Einsatzfähigkeit in der Fläche gewährleistet, wenn nicht in gewünschtem Umfang neue Ehrenamtler gewonnen werden können?

Die Feuerwehr stellt sowohl in Brandenburg als auch bundesweit das Gros der Einsatzkräfte im Bereich des Katastrophenschutzes. Auch wenn die Debatte tabuisiert wird: wir werden mittelfristig nicht umhinkommen, die Stützpunktfeuerwehren mit immer mehr hauptamtlichen Kräften zu unterfüttern, um ein einigermaßen flächendeckendes und verlässliches Netz im Brandschutz garantieren zu können. Auf diese Kräfte wird dann auch im Katastrophenfall ein schneller Zugriff möglich sein.

Denn – wie es so schön im Fachgespräch hieß – auch eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit generiert nicht mehr Personal und eine Rechtsverordnung über Mindeststärken löst nicht das Problem, woher das Personal denn kommen soll.