- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Anrede!
Nach einigen Schleifen liegt nunmehr das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsgesetz in der von vier Fraktionen einvernehmlich getragenen Beschlussempfehlung des Sozialausschuss vor. Während die Artikel zur zukünftigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe von Anfang an unstrittig waren, entwickelte sich eine Debatte um die Rückwirkung von Besoldungs- und Versorgungsansprüchen für verpartnerte Beamte und Beamtinnen. Die Einigung auf das Datum 1.8.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, als weitgehendste und rechtssicherste Lösung, erfolgte aber auch schnell und einvernehmlich.
Der Intervention von unserer Fraktion und der FDP-Fraktion ist zu verdanken, dass bei dem komplexen Artikelgesetz nicht die Hinterbliebenenversorgung anderer freier Berufe übersehen wurde, die eine Anpassung in den berufsständischen Versorgungswerken erforderlich macht. Soweit diese Versorgungswerke im Zuständigkeitsbereich des brandenburgischen Gesetzgebers liegen, wurde die Rückwirkung zum 1.1.2005 verfügt. Andere freie Berufe haben sich den Versorgungswerken anderer Bundesländer angeschlossen. In diesen Fällen wird die Landesregierung gemeinsam mit der zuständigen Kammer gebeten, sich bei den einschlägigen Senatsverwaltungen und Versorgungswerken für eine rechtssichere Rückwirkung von Versorgungsansprüchen einzusetzen.
Diese sehr komplizierten und kleinteiligen Probleme im Lebenspartnerschaftsrecht weisen auf den grundsätzlichen Konflikt hin:
Trotz zunehmender Gleichstellung mit der Ehe in den vergangenen 10 Jahren verbleiben immer noch diskriminierende Lücken: im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und partiell im Beamtenrecht des Bundes und einiger Bundesländer. Die nötigen gesetzlichen Anpassungen sind im föderalen System ausgesprochen umfangreich und kompliziert. Durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ließen sich die noch bestehenden Diskriminierungen endgültig und schlagartig beseitigen, komplexe Anpassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes hätten sich erübrigt.
Der erste Gesetzesantrag der GRÜNEN zur Öffnung der Ehe stammt aus dem Jahr 1990. Im Sommer letzten Jahres hat unsere Bundestagsfraktion erneut einen entsprechenden Antrag eingebracht, ebenso die Fraktion die LINKE und im Dezember 2011 auch die SPD. Auch wenn wir das jetzt sorgfältig ausgearbeitete Brandenburgische Lebenspartnerschafts-anpassungsgesetz als weiteren Schritt zur Emanzipation von Lesben und Schwulen begrüßen, so bleibt die Öffnung der Ehe - wie sie schon in mehreren europäischen Nachbarländern existiert – unser Ziel. Über eine entsprechende Bundesratsinitiative hat der Ausschuss auch beraten. Da ein solcher Antrag des Landes Berlin erst 2011 gescheitert ist, haben die Fraktionen, die das Anliegen unterstützen, vorerst davon Abstand genommen.
Wir sind aber überzeugt, dass die Öffnung der Ehe über kurz oder lang kommen wird. Wer gleiche Pflichten hat, soll auch gleiche Rechte haben. Wir wollen keine Ehen erster und zweiter Klasse. Die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren steigt ständig und ein Unterschied zwischen „verheiratet" und „verpartnert" wird im Alltag kaum noch gemacht. Und das ist auch gut so ...