>>> Gesetzentwurf "Gesetz über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg" als pdf
- Es gilt das gesprochene Wort !
Der Petitionsausschuss leidet nicht unter Beschäftigungsmangel, wie in den Redebeiträgen aller Fraktionen im Novemberplenum eindrücklich dokumentiert werden konnte. Trotzdem wurde seit dem Frühjahr über die Eckpunkte eines neuen Petitionsgesetzes mehrfach beraten, u.a. auch in einer eigens angesetzten Sondersitzung.
Eine Überarbeitung war überfällig. Einerseits war das aus dem Jahr 1991 stammende Petitionsgesetz mit den Vorgaben der Landesverfassung von 1992 in Einklang zu bringen und Harmonisierung mit Rechtsbegriffen, die sich aus dem neuen Psychisch-Krankengesetz ergeben, herzustellen. Formulieren wie der Ausschuss könne (Zitat) „geschlossene Heil- und Pflegeanstalten sowie alle anderen der Verwahrung von Menschen dienende Einrichtungen des Landes Brandenburg jederzeit und ohne vorherige Anmeldung besuchen", gehören glücklicherweise bald der Vergangenheit an. Auch Aussagen zum Datenschutz, zum Akteneinsichtsrecht und Regelungen zur beschleunigten Weitergabe von Petitionen an andere zuständige Parlamente stellen einen Fortschritt dar.
Zudem war eine Novellierung des Petitionsgesetzes wegen der Entwicklung der elektronischen Medien angezeigt. Eine zunehmend digitalisierte Informationswelt und neue Kommunikations- und Interaktionsformen stellen an Verwaltungen und Parlamente neue Anforderungen, eröffnen aber auch neue Möglichkeiten. Es wird jetzt die Einreichung einer Petition auf elektronischem Weg eröffnet und besondere Regelungen für Sammel- und Massenpetitionen getroffen. Unsere Fraktion hätte sich eine weitergehende Regelung in Richtung internetbasiertem Petitionswesen mit der Möglichkeit sogenannter „öffentlicher Petitionen" gewünscht. Bei dieser Form, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits realisiert ist, haben weitere Personen die Möglichkeit nach entsprechender Authentifizierung Petitionen online mitzuzeichnen und Diskussionsbeiträge in dazu parallel erstellten Diskussionsforen einzustellen. Zu dieser bürgerfreundlichen und beteiligungsgerechten Weiterentwicklung des Petitionsrechtes möchten wir eigentlich kommen. Wir verkennen aber nicht, dass dazu eine Vielzahl von Regelungen unter juristischen Aspekten wie auch technische und verfahrenstechnische Prozesse zu leisten sind, die derzeit im Landtag Brandenburg nicht ohne weiteres zu bewerkstelligen sind. Die verfahrenstechnischen Probleme aber auch unzureichende personelle Ressourcen wurden bei den Diskussionen im Ausschuss zu diesem Thema herausgestellt.
Auch wenn sich die öffentliche Petition noch nicht realisieren lässt bzw noch nicht konsensfähig ist, so wurden doch Regelungen zur Öffnung des Petitionswesens und Herstellung von mehr Öffentlichkeit aufgenommen:
elektronische Einreichung von Petitionen wird möglich.
Petitionen von allgemeiner oder beispielhafter Bedeutung können anonymisiert auf den Internetseiten des Ausschuss veröffentlicht werden
Öffentliche Beratungen von Petitionen, insbesondere Sammel- und Massenpetitionen werden ermöglichst bzw. vereinfacht
Auch wenn wir noch nicht ganz dort sind, wo wir Grünen eigentlich hin möchten, so stellt der nun vorliegende Gesetzentwurf mit den vom Petitionsausschuss und Hauptausschuss beschlossenen Änderungen doch einen erheblichen Fortschritt dar. Das Gesetz bringt mehr Bürgerfreundlichkeit durch bessere Zugangsmöglichkeiten zum Petitionsrecht, mehr Öffentlichkeit und bessere Verständlichkeit. Ganz im Sinne des auf Sacharbeit und Konsens ausgerichteten Petitionsausschuss freuen wir uns, dass dieser gelungene Gesetzentwurf von allen Fraktionen gemeinsam dem Landtag vorgelegt wird.