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Ursula Nonnemacher spricht zum Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten ist der erste seit der Zusammenführung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und privaten Bereich. Frau Hartge stellte dazu im März fest:
„Datenschutzverstöße von Unternehmen (…) sind für die Bürgerinnen und Bürger mindestens ebenso schwerwiegend wie Verstöße öffentlicher Stellen.“
Dies spiegelt sich u.a. in den zahlreichen Beschwerden über Videoüberwachung wieder, als Beispiele seien die Videoüberwachung im Ruheraum einer Therme, die Videoüberwachung einer öffentlichen Straße durch eine Privatperson und die Videoüberwachung von Müllcontainern in einer Wohlanlage genannt.

Allein diese Beispiele zeigen die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes in der Informationsgesellschaft. Aber auch die Erfassung von Daten auf Kundenkarten oder die stark zunehmende Nutzung sozialer Netzwerke im Internet führen dazu, dass gigantische Datenmengen in Staat und Wirtschaft anfallen. Der Datenschutz gewinnt hier immer mehr an Bedeutung. Wir sind der Datenschutzbeauftragten Brandenburgs für ihre bislang sehr gute Arbeit dankbar. Deren Einsatzgebiet weitet sich nicht zuletzt durch die zusätzliche Zuständigkeit für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich kontinuierlich aus.
So machte sie auch auf den Umgang mit sensitiven Patientendaten im Gesundheitswesen aufmerksam und bemerkte:
„Besonders bei privaten Kliniken oder Arztpraxen besteht in Sachen Datenschutz und Datensicherheit noch erheblicher Nachholbedarf.“

Für all diese Aufgaben müssen Brandenburgs oberster Datenschützerin hinreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Denn auch einen wirkungsvollen Datenschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Glücklicherweise wurde ihr im Rahmen der Haushaltsberatungen wenigsten eine Stelle mehr zugebilligt - zwei weitere wären nötig.

Der wichtigste Punkt des Berichts ist meines Erachtens der des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte bereits im letzten Tätigkeitsbericht Defizite des Akteneinsichtsrechts beschrieben, woraufhin der Landtag im Dezember 2010 die Landesregierung zur Vorbereitung einer Novellierung des Gesetzes aufforderte. Die Landesregierung hat sich offensichtlich sehr lange Zeit gelassen, denn der Gesetzentwurf liegt erst jetzt vor und eine Novellierung kann man das leider auch nicht nennen. Über die inhaltlichen Details haben wir vorhin bereits geredet. Ich möchte nur nochmals mein Bedauern äußern, dass nach dieser langen Zeit so ein kümmerlicher Schritt herausgekommen ist - so werden wir das Schlusslicht in Sachen Informationsfreiheit bleiben! Aber das ist auch kein Wunder, wenn man sich die Vorstellungen der Koalition ansieht, die sich in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses niederschlagen. Dort geht es darum, dass Bürger auch Kopien erhalten sollen! Meine Damen und Herren, das mutet mehr als vorsintflutlich an – in anderen Bundesländern wird bereits über „open data“ geredet!

Liebe Frau Hartge, Ihnen möchte ich ganz herzlich für Ihre Arbeit danken und Sie ermutigen, sich weiter für besseren Datenschutz und eine bessere Informationsfreiheit einzusetzen – unsere Unterstützung haben Sie!