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Ursula Nonnemacher spricht zum Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ob Telekom-Affäre, Vorratsdatenspeicherung oder BKA-Gesetz: die Datensammelwut von Staat und Wirtschaft scheint keine Grenzen zu kennen. Menschen haben jedoch ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden; und sie haben ein Recht darauf zu wissen, an wen ihre Daten weitergegeben werden und das Recht, dieser Praxis zu widersprechen. Deshalb müssen die „Datenjäger und -sammler" sorgsam überwacht werden.

Vor diesem Hintergrund bin ich Frau Hartge für Ihre Arbeit sehr dankbar - uns Grünen liegt der Datenschutz nämlich besonders am Herzen.

Sie hat ihren Tätigkeitsbericht im März dieses Jahres vorgestellt und auf einige Punkte besonders hingewiesen, z.B. auf gravierende Defizite der Umsetzung des Datenschutzgesetzes in den Kommunen und fehlende Sicherheitskonzepte für einzelne Verfahren wie das Serviceportal der Landesverwaltung, die Beantragung von Reisepässen oder das Virtuelle Bauamt.

Der Landesregierung sind diese Problemfelder größtenteils bekannt und sie versicherte, dass die Probleme schrittweise abgestellt würden.

Im Innenausschuss machte die Landesdatenschutzbeauftragte auf weitere Punkte aufmerksam - so gebe es eine Tendenz, dass Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten produktiv eingesetzt würden, obwohl die Anforderungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes nicht vollständig erfüllt seien, z.B. IT-Sicherheitskonzepte nur im Entwurf vorlägen und IT-Sicherheitsmaßnahmen unzureichend seien. Diesem Vorwurf trat die Landesregierung entgegen, konnte ihn jedoch nicht gänzlich entkräften. Die Landesregierung habe bereits einzelne Maßnahmen ergriffen - dies kommt meiner Meinung nach jedoch zu spät. Denn die Landesdatenschutzbeauftragte bemängelt gerade die fehlende Vorsorge und eine gewisse grundsätzliche Sorglosigkeit! Zum anderen bestünden nach Aussage der Landesdatenschutzbeauftragten weiterhin Probleme bzgl. der Sicherheitskonzepte in den Ministerien und der Staatskanzlei sowie bzgl. der Kommunalverwaltung.

Diese Punkte habe ich im Innenausschuss angesprochen, meine Stellungnahme ist der Beschlussempfehlung beigefügt. Des Weiteren haben wir, nebenbei bemerkt als einzige (!), zu bestimmten Punkten nachgefragt (sowohl bei der Landesregierung als auch bei der Landesdatenschutzbeauftragten) – einige aus den Antworten gewonnene Erkenntnisse haben dankenswerter Weise in den Antrag von SPD / DIE LINKE Eingang gefunden, z.B. das Recht auf Kopien bei der Einsichtnahme von Akten und die Unterstützung der Kommunen. Insofern konnte ich den Antrag im Ausschuss befürworten, auch wenn ich mir klarere Forderungen gewünscht hätte - z.B. dass alle Ministerien und die Staatskanzlei die gesetzlichen Anforderungen einhalten, insbesondere IT-Sicherheitskonzepte haben.

Denn noch nie wurde so viel erfasst, gespeichert und übermittelt. Immer häufiger werden Daten zur Überwachung oder Profilerstellung missbraucht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer was wann und wo speichert und übermittelt. Nur sie selbst – kein Arbeitgeber, kein Internetanbieter, keine Krankenkasse und auch nicht der Staat – dürfen bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten hat und was damit geschehen soll. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung ist durch die Vielzahl unbestimmter Datensammlungen, privat wie öffentlich, weiter gefährdet und muss geschützt bleiben. Datenschutz und Datensparsamkeit müssen die Leitlinien sein!

Deshalb bin ich froh, dass Frau Hartge ihre Aufgabe so gewissenhaft wahrnimmt und seit diesem Jahr auch die Aufsicht über den nicht-öffentlichen Bereich ausübt – bei dieser nicht immer einfachen Aufgabe haben Sie die volle Unterstützung meiner Fraktion! Weiterhin viel Erfolg dabei!