- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Anrede!
Wir haben über die Übertragung von polizeilicher Eilzuständigkeit an Zollvollzugskräfte im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Brandenburg im April-Plenum bereits diskutiert. Ich habe für unsere Fraktion zwar Verständnis für diese Eingriffsrechte in besonderen Situationen, aber auch ein gewisses Unbehagen geäußert. Die Zollverwaltung und damit auch der Zollvollzugsdienst untersteht dem Bundesfinanzministerium. Von Seiten der Deutschen Zoll- undFinanzgewerkschaft (BDZ) wird die Eilzuständigkeit vehement gefordert, bevorzugt als bundeseinheitliche Regelung. Von anderer Seite wird zur besseren Bekämpfung von Zoll-, Steuer- und Wirtschaftskriminalität die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei gefordert. Dadurch könnte eine dienstrechtliche Gleichstellung von Zollvollzugsbeamten und Polizeibeamten erreicht werden. Diese bundesrechtlichen Regelungen gibt es aber bisher nicht und in den meisten Bundesländern besteht für den Zoll keine polizeiliche Eilzuständigkeit. Diese wurde nur in das Polizeirecht von Bayern, Baden-Württemberg und kürzlich Sachsen übernommen – in Schleswig-Holstein fallen Zollvollzugskräfte mit dem Recht auf Schusswaffengebrauch automatisch unter den Polizeibegriff.
Über die Erfahrungen der drei Länder liegen offensichtlich keine Erfahrungen vor, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Bischof hervorgeht. In Bayern wurde wohl von der übertragenen Eilkompetenz seit 2008 nie Gebrauch gemacht, in Baden-Württemberg ist der Zoll zufrieden, die Polizei äußerst sich nicht und aus Sachsen liegen auch keine Erfahrungen vor. Der SPD –Innenminister von Rheinland Pfalz äußerte neulich auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung seine strikte Ablehnung der Eilkompetenz für Zollbeamte und lehnte eine Aufnahme ins Polizeigesetz seines Landes ab.
Die Problematik ist im Innenausschuss nicht noch einmal vertieft erörtert worden. Insgesamt ist die Maßnahme – so man sie begrüßt – sicher nur ein kleines Puzzlesteinchen im Kampf gegen die Kriminalität. Zur Kompensation von Defiziten in der Polizeiarbeit ist sie nicht geeignet.
Die Eilkompetenz für Zollbeamte wird den Diebstahl von Kraftfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen nicht nennenswert beeinflussen. Ebensowenig wie die Präsenz von Bereitschaftspolizei die Aufklärungsrate nennenswert beeinflussen wird. Präsenz schafft Zuversicht bei einer verunsicherten Bevölkerung, sie ersetzt aber nicht kriminalistische Ermittlungsarbeit und Qualität.
Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.