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Ursula Nonnemacher spricht zur Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Als wir in der 7. Plenarsitzung im Dezember 2009 auf Antrag der CDU und BÜNDNIS90 /DIE GRÜNEN über ein Landeskinderschutzgesetz diskutierten, haben wir uns allerhand anhören müssen. Ich bringe hier mal eine kleine Auswahl an Zitaten: „Wir, die Sozialdemokraten, haben ein Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz in unserem Wahlprogramm. (...) Wir haben das in der Koalition vereinbart. Diese Illusion muss ich Ihnen nehmen: Es ist nicht Ihre Idee." oder der damalige Minister Rupprecht: „Wir fordern ein Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz. Zunächst – auch das steht in der Koalitionsvereinbarung – sollen die Wirkungen der bisherigen Initiativen evaluiert werden." (Zitat Ende). Dazu wurde damals der Beschluss „Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz evaluieren und sachgerecht weiterentwickeln" gefasst, dessen Ergebnis uns anderthalb Jahre später nunmehr vorliegt.

Der Mechanismus ist sattsam bekannt: zur Abwehr von Oppositionsanträgen werden artverwandte Entschließungsanträge beschlossen, die Berichte zur Folge haben, aufgrund derer nichts passiert. Nun haben wir auf diese Weise wenigsten schon eine ganze Menge guter Berichte vorgelegt bekommen, die zumindest einen gewissen Erkenntnisgewinn erbrachten. Dieser Bericht dagegen ist leider ziemlich schlecht.

In seinem Editorial kommt er zu der Erkenntnis, dass sich das, was mit viel Getöse evaluiert werden sollte, „mangels operationalisierbarer Ziele nicht eindeutig in Hinblick auf ihre Wirkungen evaluieren" lässt. Daher habe der vorliegende Bericht eher den Charakter einer beschreibenden Berichterstattung, der nicht die methodischen Maßstäbe einer wissenschaftlichen Evaluation einhalten kann. Wie wahr!

Die vorliegende Nichtevaluation reiht eine Menge teils interessanter, teils redundanter Beobachtungen aneinander: über das Einladungs- und Rückmeldewesen können wir noch nichts sagen, weil erst die Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2011 bis 2014 abgewartet werden müssen. Außerdem hat „die Teilnahmerate an den Früherkennungsuntersuchungen (..) als alleiniger Indikator hinsichtlich der Gesundheit der Kinder wenig Aussagekraft." Im Netzwerk Gesunde Kinder arbeiten fast ausschließlich Frauen als Patinnen mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren und die bekommen häufig Geschenke, weil die Eltern zufrieden sind. Verbessert das die Gesundheit der Kinder? Eine Arbeitsgruppe des Netzwerks befasst sich mit den Frühen Hilfen, jedoch wird ihre Arbeit nicht beschrieben.

30% (!) der Kinder bei Schuleingangsuntersuchungen weisen einen Beobachtungsbedarf und 8-9% einen Förderbedarf auf. Jungen und Kinder aus sozial benachteiligten Millieus sind doppelt so oft betroffen. Warum ist das so? Nimmt das zu? Wo liegen wir im Vergleich anderer Länder? Die absolut alarmierende Nachricht, dass 27% aller 21/2 bis 31/2 jährigen medizinisch relevante Befunde aufweisen, angeführt von Sprach- und Sprechstörungen, was machen wir daraus?

Für den Kinderschutz sind ferner die Jugendämter und die Fachstelle für Kinderschutz zuständig. Wir erfahren etwas über Optimierung von Verfahrensabläufen, Fortbildung und Kommunikation der Akteurinnen. Aus dem Bericht geht aber an keiner Stelle hervor, ob die Mitarbeiterinnen Hausbesuche bei Neugeborenen gemacht und dabei die Kinder überhaupt zu Gesicht bekommen haben. Gerade bei den frühen Hilfen müssen wir doch die Frage nach der Qualität der Kontakte stellen. Der Bericht beschreibt die Institutionen und Instrumente, über die Kinder sagt er fast nichts.

Präventive Ansätze zum Kinderschutz werden über eine Reihe von Modellprojekten umgesetzt. Ein Leuchtturm in Brandenburg für diese Präventionsarbeit, das Familienzentrum an der Fachhochschule Potsdam, ist nun akut gefährdet, weil ihm die Finanzierung ausgegangen ist.

Nach dieser Nichtevaluation kommt der Bericht aber doch zu der Schlussfolgerung, dass wir in Brandenburg eine Menge tun. Das, was darüber hinaus getan werden könnte, kann der Bericht natürlich auch nicht bewerten. Der Begriff Kinderschutz-Hotline taucht nicht einmal auf. Schlussfolgerungen über ein Landeskinderschutzgesetz können demnach nicht gezogen werden. Nur eines weiß die Landesregierung sicher: im Haushalt 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung ist kein Platz für konnexitätsrelevante neue Landesgesetze.

Ich hätte nicht gedacht, dass ich einmal Hoffnungen auf Frau Dr. Kristina Schröder und ihr Bundeskinderschutzgesetz setzen würde!