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Ursula Nonnemacher spricht zur Petition 382/5

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Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede!

Es ist etwa drei Monate her. Am 18.08.2011 hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Brandenburgs den strittigen Konflikt zwischen der Deuba Glas Großräschen GmbH und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg mithin als mediationswürdig eingestuft. Um es vorweg zu sagen: Wir denken, dass ist der richtige, nach vorn schauende Ansatz.

Es ist an der Zeit, dass diese never ending story zu einem Ende gelangt. Denn der Streitkonflikt dauert bereits 17 Jahre. Dies sollte man für ein Ding der Unmöglichkeit halten. Es ist aber Zeugnis für ein verwaltungspolitisches Missmanagement innerhalb des Ministeriums der Finanzen, das gesetzliche Normen nicht adäquat zur Anwendung gebracht hat.

Aber: Ein Lösungsweg wäre in Sicht, den man beschreiten kann, ja beschreiten muss. Mit Hilfe eines Mediationsverfahrens lässt sich der strittigen Konflikt zu einem vernünftigen Abschluss bringen und das ist uns allen hier in Brandenburg dienlich.

Denn dieser Konflikt ist so reichhaltig und so komplex, dass problemlos fünf Dissertationen zu folgenden Themen dazu vergeben werden könnten:

  1. Akteneinsichtsrecht
  2. Verstoß gegen die 6. Umsatzsteuerrichtlinie der EU
  3. Anerkennung der Unternehmereigenschaft
  4. Verjährungsregelungen
  5. Amtshaftungs- und Staatshaftungsansprüche

Das sind die Themenkomplexe, die hier ineinander verwoben sind. Mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof waren bereits mit diesem einzigartigen Streitfall in der Brandenburgischen Geschichte beschäftigt. Und im Kern – meine Damen und Herren – im Kern hat der, dessen Namen hier nicht genannt werden darf, vor Gericht stets obsiegt.

Allein mögliche Haftungsansprüche wurden als verjährt angesehen. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben , weil bei der Prüfung der Verjährung und der Beurteilung eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden seien. Das Verfahren wurde an das OLG zurück verwiesen.

Nach unserer Einschätzung ist davon auszugehen, dass das Land Brandenburg aufgrund der vom BGH gegebenen Hinweise hin – auf die ich hier im einzelnen nicht eingehen kann - in einem neuen Verfahren unterliegen wird.

Dies hätte zur Folge, dass das Land nicht nur für 34 Millionen € plus Zinsen aus der Teilklage, sondern in weiteren Folgen für einen sehr viel größeren Gesamtbetrag – die Rede ist von dreistelligen Millionenbeträgen - einstehen muss.

Das sind Beträge, mit denen im deutschen Staatshaftungsrecht Geschichte geschrieben werden kann. Ich denke, dieses worst-case-Szenario sollte nicht eintreten müssen.

Genauso hat dies der Petitionsausschuss gesehen und sich deshalb einvernehmlich auf die vorliegende Beschlussempfehlung geeinigt. Wir haben uns einvernehmlich auf die Beschlussempfehlung geeinigt, weil es keine Voraussetzungen formaler oder juristischer Art für eine Mediation gibt und weil wir die Worte unserer Bundesjustizministerin für sehr angebracht halten – ich zitiere -:

„Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: einen Verlierer gibt es nicht."

Der Petitionsausschuss hat sich sehr, sehr ausführlich mit dem Prozess des Mediationsverfahrens sowie dem gesamten Vorgang befasst. Wir haben diese Beschlussempfehlung dem Landtag am 27.10.2011 zugeleitet. Ich empfinde es als ausgesprochen bedenklich, dass nun um 13.10 Uhr ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zugeleitet wird, der sozusagen die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ins Gegenteil verkehrt.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, damit desavouieren sie den gesamten Petitionsausschuss. Sie desavouieren, Herr Holzschuher, Ihre eigenen Mitglieder im Petitionsausschuss, die hier nämlich ein wenig beschädigt dastehen, außer Frau Mächtig, die wenigstens begründet hat, warum sie ihre Meinung ändert; die anderen kommen hier überhaupt nicht zu Wort. Außerdem desavouieren Sie den Vorsitzenden, der bisher immer durch eine hervorragende Leitung dieses Auschusses und einvernehmliches überfraktionelles Vorgehen aufgefallen ist.

Unsere Fraktion fordert weiterhin sowohl diesen Landtag als auch die Landesregierung eindringlich auf, den Weg des Mediationsverfahrens zu beschreiten. Damit könnte ein jahrzehntelanges unrühmliches Verfahren noch zu einem Abschluss in Würde gebracht werden. Der schon ältere Petent könnte – so ein Vergleich zustande käme – noch zu Lebzeiten wenigstens einen Abschluss des Verfahrend finden und seine Entschädigungssumme entgegennehmen. Vom Land wäre größerer Schaden abgewendet, da in einem neuen Prozess sehr wahrscheinlich sehr viel größere Summen auf unser Land zukommen werden.