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Ursula Nonnemacher spricht zur Verankerung der Familienbildung

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Laut CDU-Antrag soll die Familienbildung rechtlich, fachlich und finanziell geklärt und nach § 16 SGB VIII im Gesetz zur Ausführung des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe des Landes Brandenburg - verankert werden. Inhaltlich teilen wir GRÜNE das Anliegen, die Familienbildung in Brandenburg auf sichere Füße zu stellen. Wir wollen Kinder und Familien stärken. Für unterschiedliche Zielgruppen soll der Zugang zur Familienbildung überall im Land verfügbar sein. Eltern, Großeltern, Migrantinnen und Migranten, pflegende Angehörige und Jugendliche sind die Zielgruppen. Beratungs- und Unterstützungsangebote sind am besten über Familienzentren, Familienbildungsstätten, aber auch über Schulen, Kitas und Mehrgenerationenhäuser anzubieten.

Neben Familien- und Erwachsenenbildungsstätten, z. B. die VHS und konfessionelle Einrichtungen fördert Brandenburg weitere Angebote präventiver Unterstützung von Familien über die lokalen Netzwerke Gesunde Kinder. Gefördert werden u. a. die mit der VHS durchgeführten Projekte "Auskommen mit dem Einkommen," der Brandenburger Familienpass, die umfangreiche Familienbildungsmesse, Eltern-Kind-Zentren, Landesfamilienverbände und lokale Bündnisse für Familien.

Damit gehen die Angebote der Brandenburger Familienbildung über die Zuordnung unter den § 16, SGB VIII "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie" hinaus, denn diese in Brandenburg geförderten Ansätze sind nicht mehr an die Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamts gekoppelt, sondern werden durch Träger der Erwachsenenbildung, das Sozialministerium und freie Träger entwickelt.

Der CDU-Antrag will die Familienbildung rechtlich nach § 16 SGB VIII festschreiben. Diesen Antragsteil können wir GRÜNE nicht mittragen, da er zu einer Beschränkung des Angebots der Familienbildung auf die "Erziehung in der Familie" führen würde.

Wir haben es in Brandenburg mit einer Auslegung des Paragraphen § 16 SGB VIII zu tun, die immer wieder angepasst werden muss, um den präventiven und familienunterstützenden Zweck der bundesrechtlichen Norm zu entsprechen. Deshalb wollen wir Familienbildung nicht nur dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und damit der jeweiligen Finanzkraft der Kommune überlassen.

Familienpolitik und Familienbildung im Besonderen zu gestalten ist nämlich weder allein Aufgabe des Landes noch liegt sie nur bei den Jugendämtern. Sie ist ein Ergebnis vieler Akteure und eigentlich stets ein permanenter und sich wandelnder Aushandlungsprozess. Deshalb sollten wir eine Debatte über Optionen und Herausforderungen der Familienbildung führen und vor dem Hintergrund der neuen Zuschnitte des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jahre 2014 - 2020 ihre Finanzierungsbasis sicherstellen.

Zu berücksichtigen sind auch die Gelder aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Für 2013 fließen Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte, ab 2014 und 2015 werden jährlich 1,4 Mio in den Kommunen eingehen. Mittlerweile ist eine Zuordnung für die Kommunen erfolgt.

Was wir brauchen sind Informationen über die Familienbildung in den Kommunen. Die Studie von Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe gibt uns hier reichlich Hinweise über die regionalen Unterschiede und unterbreitet Vorschläge für die Verstetigung der Familienbildung in Brandenburg. Weiterhin brauchen wir Kostenschätzungen über die notwendigen Mittel für die Familienbildung.

Wir sollten diese Diskussion im Sozialausschuss führen und Zielvorgaben entwickeln. Eine weitere Diskussion im Ausschuss über die Ausgestaltung der Familienbildung nebst Kostenabschätzungen fänden wir wünschenswert, zum Antrag selbst werden wir uns enthalten.