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Rede im Landtag: Vierter Medienänderungsstaatsvertrag und Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Medieninteressierte,

Medien prägen unseren Alltag wie nie zuvor. Wie sehr die Medienpolitik im Fokus dieser Zeit steht, wird an unserer heutigen Tagesordnung deutlich. Drei Staatsverträge zum Thema Rundfunk und Medien an einem Tag, das gibt es hier im Hause nicht alle Tage.

Der vierte Medienänderungsstaatsvertrag betrifft alle Bundesländer, der siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich Medien regelt die Belange der gemeinsamen Medienanstalt mabb.

Lassen sie es mich vorweg noch einmal betonen: Bei allen Krisen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Medien insgesamt gerade durchleben und bei aller berechtigten Kritik daran: Wir brauchen in dieser von Krisen, Kriegen, Despoten und Populismus geprägten Zeit einen guten, informativen und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr denn je. Ein Rundfunk, der über die Geschehnisse in unserem Land und in aller Welt mit der gebotenen Neutralität qualitativ hochwertig berichtet.

Gleichzeitig brauchen wir eine wirksame Medienkontrolle, um der Zunahme an Hass, Hetze und Fake News auch im Netz Einhalt zu gebieten.

Die beiden Medienstaatsverträge, die wir hier schlussberaten, sind geeignet, zum einen das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder zu stärken und zum anderen die Landesmedienanstalt bei ihren vielfältigen Aufgaben besser zu unterstützen. Und beides ist dringend notwendig!

Zunächst zum vierten Medienänderungsstaatsvertrag: Er ist die für alle Bundesländer in Regeln gegossene Konsequenz aus dem rbb-Skandal. Aufgeschreckt durch die Eigenmächtigkeiten der früheren Intendantin Schlesinger und dem intransparenten Gebaren der gesamten rbb-Leitungsebene hat die Rundfunkkommission der Länder unter Federführung der Staatskanzlei Baden-Württembergs neue Leitplanken und Regeln für mehr Transparenz und Compliance im Bereich Rundfunk geschaffen.

Damit werden alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, Transparenz walten zu lassen über • ihre gesamte Organisationsstruktur, • sämtliche Bezüge und Versorgungsleistungen von Intendanz und Direktion, • die Tarifstrukturen und außertariflichen Vereinbarungen. All diese Informationen müssen zukünftig für jede und jeden öffentlich im Internet zugänglich sein.

Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen Compliancestellen oder -beauftragte einsetzen und unabhängige Ombudspersonen mit Befähigung zum Richteramt benennen. Auch Beteiligungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen den Aufsichtsgremien regelmäßig über ihre Transparenz- und Compliancemaßnahmen berichten.

Den bisher rein ehrenamtlich agierenden Mitgliedern von Rundfunk- und Verwaltungsräten mangelte es an professioneller Zuarbeit. Das wird sich ändern, denn für diese Gremien müssen angemessene Geschäftsstellen eingerichtet werden. Die Verwaltungsräte müssen medienkompetent besetzt sein, Interessenkollisionen müssen ausgeschlossen sein und alle Gremienmitglieder regelmäßig fortgebildet werden.

Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass diese Grundsätze sich in allen öffentlich-rechtlichen Sendern zügig durchsetzen. Wir haben ja eben mit dem rbb-Staatsvertrag schon den entsprechenden Rahmen für Berlin und Brandenburg beschlossen und setzen damit Maßstäbe. Denn nur, wenn alle Sender hier konsequent vorgehen, können sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Deswegen werbe ich auch für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag um breite Zustimmung.

Nun zum siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich Medien. Er enthält sehr viel mehr Neuregelungen, als in der verbleibenden Zeit zusammengefasst werden können.

Prioritär ist hierbei für uns: Die Landesmedienanstalt mabb erhält endlich mehr Geld, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Der sogenannte Vorwegabzug wird abgeschmolzen.

Vorwegabzug bedeutet, dass aus dem Anteil der Rundfunkbeiträge, die eigentlich der Landesmedienanstalt zustünden, ein Prozentanteil dem rbb zugeführt wird. Dieser vorwegabgezogene Anteil sinkt von bisher 33 Prozent auf 27,5 Prozent. Dies ist ein großer Erfolg, über den wir Grünen uns sehr freuen, denn schon Marie Luise von Halem hat als Abgeordnete hier sehr dafür gekämpft.

Auf diese Weise wird die mabb gestärkt, um ihren erweiterten Regulierungs- und Förderaufgaben gerecht zu werden. Wir haben uns zeigen lassen, wie die mabb auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz illegaler Werbung, Hassbotschaften und Desinformation auf der Spur ist. Wir alle wissen, hier wächst der Bedarf leider ständig und die Mittel dafür sind knapp bemessen.

Durch den Staatsvertrag wird die mabb zudem darin gestärkt, in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit Dritten Projekte, Initiativen und Veranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz und Medienausbildung anzustoßen und durchzuführen.

Bei der Gelegenheit möchte ich der mabb ein besonderes Lob für den jüngst eingerichteten Jugendrat aussprechen. Hier können medieninteressierte Jugendliche aus Berlin und Brandenburg ihre Sicht auf die Medienlandschaft diskutieren und Anregungen an die mabb geben. Das ist bisher einmalig in Deutschland und könnte auch Vorbild für ähnliche länderübergreifende Jugendformate auf Initiative der Landtage sein.

Schließlich wird durch den Staatsvertrag kommunalen und kulturellen Trägern die Möglichkeit zum Livestream eingeräumt.

Und es werden die Prüfrechte der Landesrechnungshöfe erweitert und die Mitgliedschaft im Medienrat auf drei Wahlperioden begrenzt.

Gerade diese letzten beiden Aspekte dienen dazu, die Transparenz bezüglich der mabb und das Vertrauen in den Medienrat zu stärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag für die Medienlandschaft in Berlin und Brandenburg! Wir bitten um Zustimmung für beide Staatsverträge.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Vierter Medienänderungsstaatsvertrag und Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien" (TOP 5 der 95. Plenarsitzung)