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Rede im Landtag: Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes

Herr Präsident!
Liebe Abgeordnete!
Sehr geehrte Zuschauende!

Ja, wer kennt sie nicht, die Beispiele von Politikerinnen und Politikern, die von der Politik in einen gut bezahlten Vorstandsjob in einem Unternehmen oder einem Lobbyverband wechseln? Gerade jetzt, in der Ukrainekrise, macht da ja ein früherer Bundeskanzler ziemlich unrühmlich von sich reden.

„Drehtüreffekt“ nennt das die Organisation Lobbycontrol, denn wie durch eine Drehtür wechseln Politikerinnen und Politiker die Seiten und nutzen ihre in der Politik erworbenen Kenntnisse und Netzwerke weiter. Das ist nicht nur eine Frage von Moral und Anstand, das hat auch mit handfesten wirtschaftlichen Interessenkonflikten zu tun. Davon profitieren besonders finanzstarke Konzerne und Lobbyverbände - weltweit.

Wenn wir über Karenzzeitregelungen für ehemalige Spitzenpolitikerinnen und -politiker sprechen, geht es im Kern um unsere Demokratie und darum, Schaden von ihr abzuwenden. Sicherlich ist das auch mit Grundrechtseingriffen verbunden. Hier aber von Berufsverboten zu sprechen, geht in die völlig falsche Richtung. Ehemalige Ministerinnen und Minister haben eine ganz besondere Verantwortung: Sie müssen sich als Personen des öffent-lichen Lebens damit abfinden, dass ihre Aktivitäten auch nach Ende ihrer Amtszeit mit Argusaugen beobachtet werden. Das gilt umso mehr, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen ihren politischen Verantwortungsbereichen und den Interessen eines potenziellen Arbeitgebers besteht.

Seit 2016 ist daher die Prüfung von Karenzzeitregelungen im Brandenburgischen Ministergesetz verankert; ähnliche Regelungen gibt es übrigens im Bund und in sieben weiteren Bundesländern. Im März letzten Jahres hat die Landesregierung die Erfahrungen in einem Bericht ausgewertet, und ergänzend zu dem Bericht wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten bewertete die Ausgestaltung der Karenzzeitregelung in Brandenburg als angemessen, empfahl aber, die Entscheidungen mithilfe eines beratenden Gremiums auf breitere Füße zu stellen. Das ist geschehen.

Zwar hätten wir Bündnisgrüne uns mehr Transparenz vorstellen können, indem etwa nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch die Begründung öffentlich gemacht wird. Insgesamt sehen wir in diesem Gesetzentwurf aber eine sehr gute Grundlage für mehr demokratische Lobbykontrolle. Wir bitten daher um Zustimmung.

- Vielen Dank.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes" (TOP 9 der 63. Plenarsitzung)