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Rede im Landtag: Childhood-Haus

- Es gilt das gesprochene Wort!

„Sind so kleine Hände, winz‘ge Finger dran, darf man niemals schlagen, die zerbrechen dann.“

Wer kennt es nicht, dieses Lied von Bettina Wegner, das sie 1976 schrieb und das übrigens, von Joan Baez auf Deutsch gesungen, sogar weltweit Verbreitung fand.

Man mag es sich nicht vorstellen, was ein Kind durchlebt, das Opfer von Gewalt wird, insbesondere von sexualisierter Gewalt. Noch dazu, wenn man weiß, dass ein Großteil der Übergriffe im Familien- und Bekanntenkreis stattfindet, also im häuslichen Umfeld, da, wo ein Kind eigentlich Liebe, Fürsorge und Schutz erfahren müsste.

Es ist daher richtig, dass diese Koalition sehr viel getan hat, um Kinder besser zu schützen. Es gibt in Brandenburg bereits eine gute Infrastruktur zum Schutz von Kindern und jungen Menschen vor Gewalt.

Ein Childhood House könnte die bereits vorhandene Infrastruktur im Kinderschutz weiter ergänzen.

Im Childhood House liegt der Schwerpunkt auf der kindgerechten Begleitung der Opfer im Kontext des Strafverfahrens. Ziel ist es, Kinder, die Opfer oder Zeugen von körperlicher oder sexualisierter Gewalt wurden, bestmöglich zu begleiten und Re-Traumatisierungen, beispielsweise durch zahlreiche Befragungen, zu vermeiden.

Die Stiftung hat ihre Ursprünge in Schweden, ist inzwischen aber international tätig.

Es gibt bereits zehn solcher Einrichtungen in ganz Deutschland und es sollen noch mehr werden.

Zu bemerken ist, dass die Idee zwar das „Haus“ im Namen trägt, damit aber nicht unbedingt ein, wie auch immer geartetes, Gebäude gemeint ist.

In einigen Fällen, zum Beispiel in Leipzig, ist das Childhood House an eine Uniklinik angebunden und gewissermaßen ein „Haus im Haus“.

Vielfach aber gibt es die unterschiedlichsten Träger für unterschiedlich große Territorien.

In Schwerin ist es die Kommune und es geht um Hilfen für Menschen in Schwerin und in den beiden angrenzenden Landkreisen.

In Frankfurt/Main ist das Childhood House Anlaufstelle für die Menschen aus dem Großraum Frankfurt.

In Ortenaukreis ist der Landkreis Träger und das Childhood House dient der Weiterentwicklung der Kinderschutzambulanz.

Deshalb ist klar, dass es für Brandenburg auf die konkrete Ausgestaltung ankommt.

Ich möchte dazu mit Ihnen die Überlegungen meiner erkrankten Kollegin Carla Kniestedt teilen.

Sie sagt, dass eben weil Brandenburg ländlich geprägt ist, es so wichtig sei, dass UNSER Ansatz der Vernetzung weiter entwickelt wird.

Ob das Ernst-von-Bergmann-Klinikum der geeignete Ort in Brandenburg ist, sei schwer zu beurteilen. Es wäre aber so, dass in einem solchen Fall der Metropolenraum ganz besonders gut versorgt wäre. Denn es gibt bereits in Berlin ein Childhood House, Träger ist die Charité, dann noch eines in Potsdam?

Was ist mit dem Rest des Landes?

Rheinland-Pfalz hat sich 2022 GEGEN das Childhood House entschieden. Auch dort war der Antrag eine Initiative der CDU. Die Ablehnungsgründe: Das Land will den Schwerpunkt auf DEZENTRALEN Schutz legen. Und auf die Vernetzung. Das ist wichtig, gerade für die ländlich geprägten Regionen.

Im Übrigen gibt es möglicherweise ein großes Missverständnis, was die Stiftung betrifft. Auf der Seite der Stiftung ist nachzulesen:

„Childhood House Deutschland fördert innovative und nachhaltige Projekte, die sich in Prävention oder Intervention von Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern stark machen. Wir möchten mit unserer Arbeit inspirieren und neue Lösungen entwickeln. (…) Childhood entwickelt neben bestehenden Projekten gemeinsam mit Partnern auch neue Initiativen.“

Fazit: Es MUSS also nicht zwingend ein „Haus“ sein, mit einer eng begrenzten Definition!

Vielmehr ist genau zu betrachten, WIE das Konzept Childhood House gut in unsere Vernetzungsstrukturen in Brandenburg eingebaut werden kann.

Vielleicht haben Sie das Lied „Kinder“ von Bettina Wegner noch im Ohr. Lassen Sie mich damit schließen:

„Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei. Darf man niemals quälen, geh‘n kaputt dabei.“

(Gerade, klare Menschen, wär’n ein schönes Ziel. Leute ohne Rückgrat, hab’n wir schon zu viel.)

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt - Errichtung eines Childhood-Hauses prüfen, interdisziplinäre Vernetzung im Kinderschutz stärken" (TOP 3 der 102. Plenarsitzung)