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Rede im Landtag: Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz - KitaG)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende,

Die Reform unseres Brandenburger Kitagesetzes ist längst überfällig. Und, seien wir mal ehrlich, das ist sie nicht erst seit dieser Legislatur. Sondern schon seit vielen Jahren!

Insofern ist es verdienstvoll, dass die Linke sich an einen Gesetzentwurf herangewagt hat. Das war zweifellos ein Kraftakt und verdient Respekt.

Sicherlich treffen viele Ideen aus dem Gesetzentwurf den Nerv von Eltern und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände. Sie wünschen sich Rechtssicherheit und Klarheit.

Der Entwurf sieht, wie viele andere Kitagesetze, z.B. in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, Prozentsätze für die Finanzierung zwischen Land, Gemeinde und örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor.

Das Land soll je nach Krippe, Kita und Hort Pauschalen in verschiedener Höhe zahlen, die sich dann jährlich erhöhen. Das könnte ein gangbarer Weg sein, wenn die Kommunalen Spitzenverbände da mitgehen würden.

Die Eltern zahlen keine Beiträge mehr, bis auf 2 Euro für da Essen. Ab 2030 soll auch das entfallen. Diese weite Vorfestlegung – bis 2030 – ist für ein Gesetz eher ungewöhnlich.

Für die Personalberechnungen sollen nach dem Entwurf Gruppengrößen – und nicht mehr die bisherigen Betreuungsschlüssel – zugrunde gelegt werden.

Das ist natürlich ein gutes Ziel für echte Transparenz, wird in der Folge aber deutlich mehr Personal benötigen, als bisher durch den Betreuungsschlüssel finanziert wird.

Außerdem soll es eine Mindestfreistellung für die Leitung geben.

Zur Kindertagespflege wird in dem Entwurf leider fast nichts gesagt. Das soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Hier waren wir mit dem ganz neu eingeführten Abschnitt 7 mit 25 Paragraphen im aktuellen Kitagesetz eigentlich schon weiter.

Das Gesetz ist zwar schlanker, verständlicher und übersichtlicher strukturiert als das geltende, aber das kommt auch durch die Streichung der 25 Paragrafen zur Kindertagespflege.

Fazit: Das Gesetz erfordert hinsichtlich der kompletten Beitragsfreiheit, des erhöhten Personalbedarfs und dem kostenfreien Mittagessen erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel im Landeshaushalt.

Es ist schon bemerkenswert, dass wir jetzt ein Gesetz verhandeln sollen, dass eine zukünftige Koalition mit einem zukünftigen Haushalt binden würde. Denn es soll erst ab dem 1.1.2026 in Kraft treten.

Ehrlicherweise muss man auch feststellen, dass die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode zu kurz ist, um noch so ein umfangreiches Gesetzesvorhaben zum Abschluss zu bringen. Zumal ja ein breiter Beteiligungsprozess stattgefunden hatte, und für uns jetzt nicht nachvollziehbar ist, welche Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.

Insofern betrachte ich den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt eher als ein politisches Statement. Wie meine Kolleginnen aus SPD und CDU bedaure auch ich, dass wir die Reform des Kitagesetzes in dieser Wahlperiode nicht auf den Weg bringen konnten. Es ist, das möchte ich hier aber noch einmal sehr deutlich feststellen, nicht an uns, sondern an den kommunalen Spitzenverbänden, dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag, gescheitert. Unabhängig davon haben wir in dieser Legislatur sehr viele Verbesserungen für die Kitabildung und für die Eltern erreicht.

Ich erinnere noch mal: Der Betreuungsschlüsse für die Drei bis Sechsjährigen wurde 2020 von 1:11 auf 1:10 verbessert. Für die Unterdreijährigen wird der Schlüssel schrittweise bis zum 1.8.2025 von 1:5 aus 1:4 gesenkt. Das macht insgesamt 2200 zusätzliche, ich betone zusätzliche, Vollzeitstellen für Erzieher*innen aus. Der Effekt ist teilweise noch gar nicht spürbar, da längst noch nicht alle Stellen besetzt sind. 1000 neue Stellen kommen erst noch mit den nächsten beiden Schritten im August 24 und August 25.

Mehr Personal und mehr Zeit der Erzieher*innen für jedes einzelne Kind: Das sind wesentliche Schritte für mehr Betreuungsqualität in den Kitas!

Und nicht zu vergessen: Ab 1.8.2024 werden alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei sein. Außerdem sind Familien mit einem Nettoeinkommen von unter 35.000 komplett beitragsfrei gestellt, bei Einkommen bis 55.000 Euro werden die Beiträge gedeckelt. Das ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien!

Die Reform des Brandenburger Kitagesetzes müssen wir in der nächsten Wahlperiode erneut in Angriff nehmen!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz - KitaG)" (TOP 5 der 104. Plenarsitzung)