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Wie wir arbeiten

Neben den Parlamentssitzungen gibt es eine Vielzahl an politischen Gremien, die öffentlich weniger im Fokus stehen, aber die Grundlage der parlamentarischen Arbeit sind. Dazu gehören:

Fraktionssitzung

In der wöchentlichen Fraktionssitzung beraten sich die Abgeordneten unserer Fraktion über anstehende Themen und über Personalentscheidungen. Die Sitzung ist der Ort, wo ein mehrheitlicher Standpunkt erarbeitet wird, der dann auch von der Fraktion nach außen hin vertreten wird. An der Fraktionssitzung nehmen, neben den Abgeordneten und Mitarbeiter*innen der Fraktion, der Landesvorstand und die Minister*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie Vertreter*innen der Grünen Jugend Brandenburg und die Wahlkreisbüro-Mitarbeiter*innen teil. Alle haben ein Rederecht, die Abgeordneten ein Stimmrecht.

Arbeitskreise

Um die fachspezifische Vorarbeit für die Meinungsbildung der Fraktion zu leisten und die interne Entscheidungsfindung vorzubereiten, bilden Fraktionen Arbeitskreise. Dort befassen sich die fachlich zuständigen Abgeordneten, Fraktionsreferent*innen und weitere Vertreter*innen der bündnisgrünen Partei mit aktuellen politischen Themen und bearbeiten sowohl unsere bündnisgrünen Anträge als auch die Koalitions-Initiativen und Oppositionsanträge.

Ausschüsse

Ausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe darin besteht, eine begrenzte Anzahl an Fachthemen zu bearbeiten. Die Themen eines Ausschusses spiegeln dabei jeweils die von einem Ministerium verantworteten Fachbereiche wieder. Die Ausschüsse sind ein verkleinertes Abbild des gesamten Parlaments und setzen sich aus Abgeordneten im Verhältnis der Stärke der Fraktionen zusammen. Jede Fraktion hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss vertreten zu sein. Auch fraktionslose Abgeordnete oder Mitglieder parlamentarischer Gruppen haben das Recht, in einem Ausschuss mit Stimmrecht mitzuarbeiten. Die Ausschüsse im Landtag Brandenburg tagen bis auf den Petitionsausschuss grundsätzlich öffentlich.

Plenum

Das Plenum, die Vollversammlung der Mitglieder des Landesparlaments, tagt in der Regel außerhalb der sitzungsfreien Zeiten zwei bis drei Tage pro Monat. Zusätzlich können Sondersitzungen beantragt werden. Die Plenarsitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Im Plenum werden alle Funktionen eines Parlaments wahrgenommen: Gesetzesvorhaben und Anträge werden diskutiert, beschlossen oder abgelehnt. Auf der Tagesordnung stehen zudem Debatten zu aktuellen relevanten Themen und Ereignissen (in der sogenannten Aktuellen Stunde), Fragestunden und die Beantwortung Großer Anfragen. Zudem wählt das Plenum die*den Ministerpräsident*in und weitere Wahlämter. Der genaue Ablauf der Plenarsitzung ist in der Geschäftsordnung des Landtages geregelt. Die*der Präsident*in eröffnet und leitet die Plenarsitzung.