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Begabungsklassen abschaffen - Leistungsförderung für jedes Kind

(Nr. 143) Anlässlich des heute im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport behandelten Berichts über die Evaluation und Perspektiven der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion zum Thema hat die bildungspolitsche Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MARIE LUISE VON HALEM, die Einrichtung von speziellen Leistungs- und Begabungsklassen als überflüssig und sozial diskriminierend bezeichnet. „Die individuelle Leistungs- und Begabungsförderung gehört in die Regelklassen. Die speziellen Leistungs- und Begabungsklassen zementieren die ungleichen Bildungschancen im Land. Sie gehören abgeschafft."

„Die zentrale Frage ist, wie man Grundschulen und ihre Lehrkräfte befähigt, den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen von Kindern individuell Rechnung zu tragen. Notwendig sind individuelle Förderpläne und die bestmögliche Begleitung aller Kinder. Es ist weder nachzuweisen, dass die in den Leistungs- und Begabungsklassen beschulten Kinder entspechend hochbegabt sind, noch lässt sich der Nutzen dieser Klassen belegen. Gerade in der Grundschulphase ist oftmals nicht die vermeintlich besondere Begabung von Kindern Grund für überdurchschnittliche Leistungen, sondern engagierte Elternhäuser, die ihre Kinder gezielt fördern. Die Leistungs- und Begabungsklassen binden in erheblichem Maße Lehrkräfte und schaffen Vorteile für Wenige."

Der Kernsatz der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage lautet, dass jedes '(hoch-)begabte Kind auch in einer Regelklasse durch guten, individualisierten Unterricht gefördert werden kann'. Für mich folgt daraus, dass die Politik, anstatt eine gute Förderung nur einigen wenigen angedeihen zu lassen, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder gewährleisten muss."

Seit dem Schuljahr 2007/08 können zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schülern bereits nach vier Jahren Grundschule an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. Laut Schulgesetz ist die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten möglich. Angestrebt wird, dass sich Gymnasien und Gesamtschulen mit LuBK der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten durch entsprechende eigene Profilbildung widmen. Sie können auf der Grundlage ihrer spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit sprachlichem, musisch-künstlerischem, gesellschaftswissenschaftlichem oder mathematisch-naturwissenschaftich-technischem Profil einrichten.