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Bündnisgrüne fordern landeseinheitliche Regeln für die Zu- und Aberkennung von Honorarprofessuren

(Nr. 154) Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SABINE NIELS, hat angesichts jüngster Medienberichte über einen Wildwuchs bei der Vergabe von Honorarprofessuren an Brandenburger Hochschulen verbindliche landesweite Kriterien für deren Verleihung und Aberkennung gefordert.

„Die Hochschulen müssen bei der Vergabe von Honorarprofessuren von vornherein jeden Verdacht ausschließen, hiermit die Gewogenheit von wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Politik herstellen zu wollen. Die Honorarprofessur darf nicht zur Gegenleistung etwa für Begünstigungen bei der Vergabe von Drittmitteln verkommen. Dies wäre nicht mehr honorig, sondern stellte ein Honorar für einen Ehrentitel dar.
Die Verleihung der Honorarprofessur der TH Wildau an den Wolfsburger Oberbürgermeister Rolf Schnellecke wirft Fragen nach der Angemessenheit auf. Diese müssen vom Präsidenten der TH und dem Wissenschaftministerium nun zügig beantwortet werden.
Um Schindluder bei der Verleihung von Professuren „ehrenhalber" zu vermeiden, sind verbindliche Standards für die Verleihung und Aberkennung unabdingbar. Diese müssen hochschulübergreifend und landesweit Gültigkeit besitzen. Das wäre dann auch kein unberechtigter Eingriff in die Hochschulautonomie, sondern die Gewähr für ein Gütesiegel."

Für Fälle wie den an der TU Cottbus, die dem früheren Präsidenten von Kirgisistan - einem Politiker, dem Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden – eine Honorarprofessur verliehen hatte, würde eine deutliche Reglung zur Aberkennung dieses Titels Imageverluste in der Hochschullandschaft vermeiden.