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FDP-Vorstoß zum Wahlalter begrüßenswert, aber nicht weitreichend genug

(Nr. 136) Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete URSULA NONNEMACHERkommentiert den heutigen Vorstoß der FDP-Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre wie folgt:

„Ich bin dankbar für die Initiative der Liberalen. Die bündnisgrünen Forderungen zur Reform des Wahlrechts sind allerdings viel weiter reichend. Wir wollen, dass das aktive Wahlrecht nicht nur in den Kommunen, sondern auf allen politischen Ebenen - also bei Landtags-, Bundestags und Europawahlen - bereits ab 16 Jahren wahr genommen werden kann und auch die Beteiligung an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden ab 16 möglich ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen darüber hinaus auch Nicht-EU-BürgerInnen das kommunale Wahlrecht einräumen. Hierzu wäre allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig.

Jugendliche sind heute über ein breites Spektrum von Themen bestens informiert. Wir schicken sie schon in der Schule auf Auslandsreisen und sie verbringen viel Zeit im Internet. Oft erklären sie uns Älteren die Welt. Sechzehnjährige sind in der Regel reif genug, Wahlentscheidungen zu treffen.

Die Skepsis gegenüber einer Absenkung des Wahlalters kann ich nicht nachvollziehen. In fünf Bundesländern wird das kommunale Wahlrecht ab 16 mit Erfolg praktiziert, in Berlin auf bezirklicher Ebene. In Bremen dürfen Jugendliche die Bürgerschaft mitwählen, in Österreich den Nationalrat.

Hinzu kommt, dass sich die Zusammensetzung unserer Gesellschaft immer weiter zugunsten der älteren Jahrgänge verschiebt. Hier ist es gerechtfertigt und notwendig, den Jüngeren etwas mehr Einfluss einzuräumen. So müssen die Interessen jüngerer Menschen und der nachfolgenden Generationen bei allen Fragen, die die sozialen Sicherungssysteme, die Finanzierung der Renten und die Staatsverschuldung betreffen, angemessen berücksichtigt werden."