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Geld für soziale Zwecke muss bei Bedürftigen ankommen

(Nr. 042) In der Debatte um die Mittelvergabe an soziale Trägervereine hat sich die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, URSULA NONNEMACHER, für mehr Transparenz und eine intensivere Überprüfung Brandenburger Sozialprojekte ausgesprochen.

So müssten eindeutige Transparenzregeln für Beraterverträge und Geschäftsführergehälter geschaffen und eine Trennung von Vorstands- und Geschäftsführertätigkeiten gewährleistet werden. An Vorstandsmitglieder dürften keine Beraterverträge vergeben werden. Probleme könnten sich u.a. auch daraus ergeben, dass ein sozialer Träger eine Aufgabe einmal übertragen bekommt und sich dann ein Automatismus einstellt, ohne dass eine Qualitätskontrolle erfolgt. „Wir müssen dafür sorgen, dass das eingesetzte Geld bei den Bedürftigen ankommt und damit seinen Zweck erfüllen kann“, sagte sie. „Auch ein Verhaltenskodex für gemeinnützige Institutionen könnte hier helfen.“ Unverzichtbar sei zudem, dass die Arbeit der Beschäftigten von sozialen Trägern zu üblichen Tarifen und Sozialstandards erfolge.

Bei der Bewertung der Arbeit der unverzichtbaren und in der Regel guten Arbeit der Trägerverbünde und gemeinnützigen Vereine im Sozialbereich müsse aber mit Augenmaß vorgegangen werden. „Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und sämtliche Wohlfahrtseinrichtungen kriminalisieren, auch wenn es in der Branche über die Treberhilfe hinaus mehrere Schwarze Schafe zu geben scheint.“

Der Skandal der Treberhilfe in Berlin zeige in besonders erschreckender Weise, dass die bisherigen Kontrolle im Sozialbereich dort nicht ausreichend waren. Auch in Brandenburg waren Vorwürfe gegen hier tätige soziale Träger laut geworden. „Ich denke es lohnt sich, in diesem Bereich genauer hinzusehen und möglichen Misständen nachzugehen.“