(Nr. 89) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat den Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Verbeamtung rechtswidrig zur Teilzeitarbeit verpflichtete Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg Anspruch auf Nachzahlung von Besoldungsausfällen haben, als „Ausdruck der Verwaltungspraxis nach Gutsherrenart" des seit damals unverändert von der SPD geführten Bildungsministeriums bezeichnet. „Die Strategie, angestellte Lehrer gegen ihren Willen eine Teilzeitverpflichtung aufzudrängen, nimmt nun ein böses Ende.“ Das Urteil könne der Landeskasse teuer zu stehen kommen. „Finanzminister Markov hat nun ein neues Problem. Er muss sehen, wie er zusätzliche Millionen für die absehbar zu erstattende Verdienstausfälle aus dem Haushalt pressen kann. Hinzu kommen zusätzliche Pensionslasten in naher Zukunft.“
AXEL VOGEL forderte, die Verbeamtung künftig auf hoheitliche Kernaufgaben wie den Polizeidienst, die Steuerverwaltung und den Justizbereich zu beschränken. „Brandenburgs Verbeamtungspolitik hat seit Jahren Altersvorsorgekosten in den laufenden Etats künstlich niedrig gehalten und diese Lasten in die Zukunft verschoben. Mit Haushaltswahrheit hat das nichts zu tun.“ Auch Nachbarn wie Berlin und Sachsen würden auf die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern verzichten.